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Skandal um ORF: Massive Verstöße auf der blauen Seite entdeckt!

Der ORF sieht sich massiven Vorwürfen ausgesetzt, da die "blaue Seite" (orf.at) gegen das eigene Gesetz verstoßen hat. Laut diesem Gesetz sind wöchentliche 350 Beiträge und eine spezielle Begrenzung der Textlänge vorgesehen. Es stellt sich heraus, dass die OÖNachrichten im vergangenen März insgesamt 522 Meldungen gezählt haben, was deutlich über der erlaubten Zahl liegt. Die daraus resultierenden Verstöße wurden von verschiedenen Medienvertretern sowie von der Opposition scharf kritisiert. Henrike Brandstötter von den Neos bezeichnete die Situation als klaren Gesetzesbruch. Diese Vorwürfe werfen ein scharfes Licht auf die Einhaltung von Mediengesetzen in Österreich.

Die Problematik verschärfte sich, als bekannt wurde, dass am 3. Mai 2023 14 heimische Tageszeitungen aus Protest gegen das geplante ORF-Gesetz an einem Tag leer blieben. Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) hat in diesem Kontext die Situation als ungerecht empfunden, da der ORF mit seinen großen Redaktionsteams kostenlose Informationen anbietet, während andere Medienhäuser auf kostenpflichtige Abos angewiesen sind. Ein weiterer Aspekt dieser Debatte wurde am 5. Juli 2023, als die Regierungsparteien ÖVP und Grüne das ORF-Gesetz mit klaren Einschränkungen für den Internet-Auftritt des ORF beschlossen.

Reaktionen und Stellungnahmen

Die ORF-Stiftungsrätin Katharina Hofer äußerte sich überrascht über die Verstöße und erklärte, dass das Thema im Stiftungsrat nicht explizit behandelt wurde. Der ORF-Vorsitzende Lothar Lockl konnte zu den konkreten Vorwürfen keine Stellungnahme abgeben, versicherte jedoch, dass der ORF sich zur Einhaltung des ORF-Gesetzes bekenne. Medienberater Peter Plaikner sieht in der Situation ein ernsthaftes Problem, da der öffentlich-rechtliche Sender gegen festgelegte Gesetze verstoße. Gerald Grünberger, Geschäftsführer des VÖZ, hat die vorgebrachten Wahrnehmungen bestätigt und dem ORF mitgeteilt, dass die Texte auf der "blauen Seite" zu lang seien.

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Die Medienbehörde KommAustria ist für die Überprüfung solcher Verstöße zuständig, benötigt jedoch eine formelle Beschwerde von betroffenen Dritten, um aktiv werden zu können. Bislang hat der ORF keine Stellungnahmen zu den Vorwürfen gegen die „blaue Seite“ abgegeben.

Herausforderungen in der Medienpolitik

Diesen Vorfällen stehen eine ganze Reihe von Herausforderungen in der österreichischen Medienpolitik gegenüber. So stellte der Verfassungsgerichtshof fest, dass die bisherige GIS-Gebühr für Internetnutzer verfassungswidrig ist, was den Gesetzgeber verpflichtet, bis Ende 2023 eine Neuregelung zu finden. Diese Entscheidung wird als überfällig erachtet und könnte weitreichende Konsequenzen für die Finanzierung des ORF und damit auch für die private Medienlandschaft haben. Medienwissenschafter Josef Trappel spricht sich für eine Haushaltsabgabe aus, die nicht an Empfangsgeräte gebunden ist, während Medienministerin Susanne Raab verschiedene Modelle abprüft.

Konflikte zwischen der Unterstützung für eine Haushaltsabgabe durch die Grünen und Neos und dem Vorschlag der FPÖ für ein Pay- oder Abo-Modell verdeutlichen die Meinungsverschiedenheiten innerhalb der politischen Landschaft. ORF-Generaldirektor Roland Weißmann lehnte das Abo-Modell ab, da er einen Verlust an Gebühren aufgrund der Streaming-Lücke befürchtet.

In Anbetracht der aktuellen Diskussionen über die Rolle des ORF im Medienmarkt und deren Auswirkungen auf private Medien stellt sich die Frage der künftigen Medienpolitik und deren Herausforderungen. Die Debatten um die Einschränkungen des ORF haben die Notwendigkeit von Reformen in der Medienlandschaft nur noch verstärkt und werfen die Frage auf, wie eine faire und transparente Medienpolitik in Österreich aussehen kann.

Die aktuellen Entwicklungen werden sicherlich auch in den kommenden Monaten für Aufsehen sorgen und die Medienlandschaft nachhaltig prägen. Die Diskussionen um das ORF-Gesetz und dessen Anwendung sind ein zentrales Thema, das die Medienpolitik in Österreich maßgeblich beeinflussen wird.


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