Am 7. Dezember 2025 sorgt die Diskussion um die Abwahl von Vizepräsident und Kurienobmann der angestellten Ärzte der Ärztekammer für Oberösterreich, Mayer, für Aufregung. Berichten zufolge erhielt er über Jahre hinweg Gesamtbezüge von rund 26.000 Euro pro Monat, was Gehalt und zusätzliche Zahlungen aus beiden Kammern umfasst. Mayer steht aktuell in der Kritik, da er für Dienstreisen von Schärding nach Wien ein Taxi nutzte, anstatt den Zug zu nehmen, und dies bis zu zweimal pro Woche.
Die Möglichkeit, Mayer abzuwählen, steht nicht nur im Raum, sondern ist auch mit dem Erfordernis verbunden, eine Zwei-Drittel-Mehrheit zu erlangen. Seine Amtszeit endet regulär zum Jahresende in der Ärztekammer Oberösterreich. In der Österreichischen Ärztekammer hingegen läuft seine Amtszeit bis März 2026.
Kontrovers diskutierte Ambulanzgebühr
Ein weiterer Punkt in der Agenda von Mayer war die Forderung nach der Wiedereinführung einer Ambulanzgebühr ohne Obergrenze. Patienten, die keinen Notfall haben oder ohne Überweisung erscheinen, sollten demnach alle Kosten für Untersuchungen und Behandlungen selbst tragen. Dieser Vorstoß wurde jedoch heftig kritisiert und sowohl vom Gesundheitsministerium, der Gesundheitskasse ÖGK, der Bundesärztekammer als auch von der Wiener Kammer abgelehnt.
Kollektivvertrag für angestellte Ärzte
In der Zwischenzeit steht auch der neue Kollektivvertrag für die Angestellten bei Ärzten und Gruppenpraxen in Wien seit Jahresbeginn 2024 auf der Agenda. Dieser bringt erhebliche Veränderungen mit sich, da die Mindestgehälter im Durchschnitt um 16,76% erhöht werden. Im Detail beinhalten die neuen Regelungen unter anderem:
- Erhöhung der Gefahrenzulagen auf EUR 138,- und EUR 118,- für unterschiedliche Abschnitte.
- Die Trinkgeldpauschale wurde auf EUR 37,- angehoben.
- Zusätzliche IST-Gehaltserhöhungen von EUR 75,- plus 7,5% für Angestellte über den Mindestgehältern, mit einer maximalen Erhöhung von EUR 300,- auf Vollzeitbasis.
Für die Mitarbeiter gibt es zudem ein Prämienmodell, das für 2023 Beschäftigte eine Prämie von 7,1% des 14-fachen stichtagsabhängigen Bruttogehalts, maximal EUR 2.200,-, verspricht. Auch neu eingetretene Mitarbeitende zwischen Jänner und Juni 2024 können mit einer Prämie von 3,5% rechnen.
Diese Entwicklungen im Gesundheitswesen rufen sowohl Zustimmung als auch Ablehnung hervor und stellen wichtige Weichen für die Zukunft der medizinischen Versorgung in Österreich. Weitere Informationen zu den Details des neuen Kollektivvertrages sind auf der Website der Ärztekammer Wien verfügbar, die auch FAQs und Berechnungsbeispiele bereitstellt.
Diese Vielzahl an Themen wird viel diskutiert werden, während sich der Fokus auf die verantwortungsvollen Entscheidungen im Gesundheitssektor legt.