Skandal im Kurz-Prozess: Richter mit Disziplinarstrafe sorgt für Aufregung!
Andreas Unterberger kritisiert die Ernennung eines Richters im Prozess gegen Sebastian Kurz und fordert Reformen zur Unabhängigkeit.

Skandal im Kurz-Prozess: Richter mit Disziplinarstrafe sorgt für Aufregung!
Der Prozess gegen den ehemaligen Kanzler Sebastian Kurz hat in den letzten Tagen für erhebliche Diskussionen gesorgt. In der Sendung exxpress live äußerte sich Publizist Andreas Unterberger kritisch zu den Umständen dieses Verfahrens. Insbesondere verwies er auf die Rolle eines Richters, der zuvor rechtskräftig disziplinär verurteilt wurde. Laut exxpress war der Richter, Michael Radasztics, wegen „rechtswidrigem“ Handeln als Staatsanwalt in einem Verfahren gegen den ÖVP-Politiker Karl-Heinz Grasser verurteilt worden. Unterberger stellte fest, dass dieser Hintergrund „jeden Anschein der Unabhängigkeit“ zerstöre und er äußerte Unverständnis darüber, dass jemand, der gegen seine Pflichten verstoßen hat, als Richter über einen weiteren ÖVP-Politiker urteilen durfte. Seiner Meinung nach hätte dieser Richter den Prozess „niemals leiten dürfen“.
Der Prozess, in dem Kurz wegen falscher Beweisaussage vor dem Ibiza-U-Ausschuss zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt wurde, wirft komplexe rechtliche Fragen auf. Laut Die Presse ist es derzeit gesetzlich nicht verboten, dass ein Richter mit laufendem Disziplinarverfahren ein Straf- oder Zivilverfahren führt. Diese Regelung steht jedoch zunehmend in der Kritik. Strafrechtsprofessor Hubert Hinterhofer schlägt eine Gesetzesreform vor, um sicherzustellen, dass Richter in solchen Situationen nicht urteilen können. Dies könnte helfen, potenzielle Konflikte wie im Kurz-Verfahren zu vermeiden.
Reaktionen der Juristen
Die Diskussion um die aktuelle Praxis hat auch weitere Stimmen aus der Rechtswissenschaft hervorgebracht. Professor Alois Birklbauer äußerte Bedenken und bemängelte, dass die Analogie zur Disziplinarregelung nicht korrekt sei. Hinzu kommt, dass der Verteidiger von Kurz, Otto Dietrich, zu Beginn des Prozesses den Richter wegen Anscheins der Befangenheit abgelehnt hatte. Da Radasztics in seiner Zeit als Staatsanwalt Kontakt zu Peter Pilz, einem politischen Gegner von Kurz, hatte, hätte dies die Bedenken verstärken können. Dennoch lehnte Radasztics den Ablehnungsantrag ab, da er keinerlei Befangenheit sah.
Die Disziplinarstrafe, die gegen Radasztics verhängt wurde, umfasste eine Geldstrafe in Höhe eines halben Monatsgehalts. Der Verteidigung von Kurz schwebt nun die Möglichkeit im Raum, den Inhalt des Disziplinarverfahrens in einer Berufung gegen das Kurz-Urteil vorzubringen. Bei einer erfolgreichen Berufung könnte der Prozess wegen falscher Aussage erneut aufgerollt werden, was die rechtlichen Debatten um die Ernennung von Richtern während laufender Disziplinarverfahren weiter anheizen dürfte.
Politische Implikationen und Reformansätze
Justizministerin Alma Zadić (Grüne) verwies darauf, dass die Ernennung von Richtern über unabhängige Personalsenate erfolgt, was jedoch nicht das Problem löst, dass es gegenwärtig kaum klare Hindernisse für Bewerbungen um Richterstellen während laufender Disziplinar- oder Strafverfahren gibt. Auch Hinterhofer äußert Skepsis gegenüber den bestehenden Regelungen und fordert eine Überarbeitung dieser Praxis, um die Unabhängigkeit der Justiz zu wahren.
Die öffentliche Diskussion rund um den Kurz-Prozess ist ein lebendiges Beispiel für die Herausforderungen, vor denen das Rechtssystem steht, wenn es um die Integrität seiner Mitglieder geht. Der Ausgang des Verfahrens könnte nicht nur für Sebastian Kurz, sondern auch für zukünftige rechtliche Rahmenbedingungen entscheidend sein.