Schwerer Kran-Unfall in Peterskirchen: Arbeiter schwer verletzt!

Am 17. Juni 2025 ereignete sich in Peterskirchen ein schwerer Kranunfall. Ein 47-jähriger Arbeiter wurde verletzt.
Am 17. Juni 2025 ereignete sich in Peterskirchen ein schwerer Kranunfall. Ein 47-jähriger Arbeiter wurde verletzt. (Symbolbild/DNAT)

Schwerer Kran-Unfall in Peterskirchen: Arbeiter schwer verletzt!

Peterskirchen, Österreich - Am 17. Juni 2025 ereignete sich in Peterskirchen, Bezirk Ried im Innkreis, ein schwerer Unfall, bei dem ein 47-jähriger Mann aus dem Bezirk Leibnitz von der großen Schaufel eines Autokranes getroffen wurde. Der Arbeiter war alleine mit dem Gerät beschäftigt, als es zu dem Vorfall kam. Beim Versuch, den Steuerungskasten nach vorne zu holen, trat er zurück und drückte dabei versehentlich einen Hebel, was die Schaufel in Bewegung setzte und ihn zu Boden drückte. Sofortige Hilfe kam von seinen Kollegen, die Erste Hilfe leisteten, bevor das Notarztteam und die Rettungskräfte die medizinische Versorgung übernahmen. Der Verletzte wurde anschließend mit einem Rettungswagen ins Spital nach Ried gebracht. Hinweise auf Fremdverschulden sind laut Berichten nicht vorhanden.

Die Verantwortung der Unfallverhütung

Unfälle wie dieser machen deutlich, wie wichtig die Einhaltung von Vorschriften und Regeln zur Arbeitssicherheit ist. Gemäß § 14 SGB VII sind die Unfallversicherungsträger verpflichtet, für die Verhütung von Arbeitsunfällen und die Bereitstellung von Erste-Hilfe-Maßnahmen zu sorgen. Die entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften, welche verbindliche Normen darstellen, müssen von den Unternehmern strikt beachtet werden. Zudem spielen die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte eine entscheidende Rolle, indem sie Unternehmen bei der Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen unterstützen und medizinische Betreuungen anbieten.

Wichtige Sicherheitsmaßnahmen am Arbeitsplatz

Der Unfall in Peterskirchen appelliert an die Verantwortung von Arbeitgebern, für einen sicheren Arbeitsablauf zu sorgen. Unternehmer sind gesetzlich dazu verpflichtet, Erste Hilfe zu organisieren und die entsprechenden Sicherheitsvorschriften in ihren Betrieben zu beachten. Es wird empfohlen, Sicherheitsbeauftragte zu ernennen, die auf unsicheres Verhalten hinweisen und Verbesserungen im Gesundheitsschutz vorantreiben. Insbesondere in Betrieben mit mehr als 20 Mitarbeitern ist die Einrichtung eines Arbeitsschutzausschusses verpflichtend, um Sicherheits- und Gesundheitsthemen koordiniert zu diskutieren.

Der Vorfall verdeutlicht die potenziellen Risiken, die mit der Arbeit mit schweren Maschinen verbunden sind. Um Fehlzeiten und hohe Kosten durch Arbeitsunfälle zu vermeiden, sollten Betriebe umfassende Schulungs- und Sicherheitsmaßnahmen in Erwägung ziehen, um die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu schützen. Laut dguv.de stehen Unternehmern Beratungsangebote der Berufsgenossenschaften zur Verfügung, die ihnen helfen, sicherheitsrelevante Vorgaben umzusetzen und damit die allgemeinen Arbeitsbedingungen zu verbessern.

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OrtPeterskirchen, Österreich
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