In einer erschütternden Enthüllung berichtet die BBC über die alarmierenden Praktiken krimineller Gangs in London, die Mädchen ab 13 Jahren gezielt in die Prostitution drängen. Diese bis zu 60 Mädchen im Bezirk Lambeth/Southwark werden durch Alkohol, Drogen und Schulden in Abhängigkeit gehalten und oft als Sexsklavinnen missbraucht. Ein besonderes Augenmerk wurde auf die Gefährdung von Mädchen aus zerrütteten Familien gelegt, die häufig von Missbrauch und Drogenhintergrund geprägt sind. Detective Sergeant John Knox warnt vor der Hilflosigkeit dieser Mädchen gegenüber den Banden und hebt hervor, dass die Täter oft Geschenke nutzen, um die Mädchen zu umwerben und schließlich auszunutzen. Namen wie „Ruth“, die beschreibt, wie sie mit Geschenken manipuliert wurde, und „Milly“, die von ihrem Missbrauch berichtet, stehen dabei symbolisch für die unzähligen Opfer.
Diese Situation wird zusätzlich dadurch verschärft, dass die Met Police jährlich etwa 2.000 Fälle von Menschenhandel verzeichnet. Nichtsdestotrotz müssen ca. 1.200 der Ermittlungen neu aufgerollt werden, was auf bestehende Lücken in der Strafverfolgung hinweist. Auch in anderen britischen Städten wie Rotherham sind besondere Tätergruppen zu beobachten, die häufig aus bestimmten ethnischen Hintergründen stammen. Laut dem Deputy Commissioner Kevin Southworth ist jedoch keine Gruppe überproportional vertreten, was durch fehlende ethnische Daten auf nationaler Ebene problematisch bleibt.
Rechtlicher Kontext in Deutschland
In Deutschland stellen Menschenhandel und verschiedene Formen der Ausbeutung, darunter Zwangsprostitution und Zwangsarbeit, ein strafbares Vergehen dar. Dies ist im Strafgesetzbuch (§ 232 bis 233a StGB) festgelegt und basiert auf der EU-Richtlinie 2011/36/EU, die zur Bekämpfung des Menschenhandels ins Leben gerufen wurde. Seit 2016 gilt zudem das Prostituiertenschutzgesetz, das weitere Schutzmechanismen für Betroffene bietet.
Ein neuer Gesetzentwurf, der im Oktober 2025 präsentiert wird, beabsichtigt, zusätzliche Formen der Ausbeutung zu regeln, darunter auch Zwangsheiratsfälle. Neu ist die sogenannte Nachfragestrafbarkeit, die es verfolgt, wenn jemand wissentlich von den Dienstleistungen ausgebeuteter Menschen profitiert. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) spielt eine entscheidende Rolle in der Bekämpfung von Schwarzarbeit und der Identifizierung von Opfern, sieht sich aber auch der Kritik gegenüber, dass ihre Kontrolle betroffene Personen oft in die Position von Tätern gedrängt.
Statistische Erhebungen und Unterstützung
Der Koordinierungskreis gegen Menschenhandel (KOK) hat ein Datenerhebungstool entwickelt, um das Ausmaß des Menschenhandels in Deutschland besser zu erfassen. Laut dem letzten Datenbericht von 2024 wurden insgesamt 868 Fälle von Menschenhandel dokumentiert, wobei 84 Prozent der Betroffenen Frauen sind. Die häufigste Form der Ausbeutung ist die sexuelle Ausbeutung, von der 68 Prozent der dokumentierten Fälle betroffen sind. Über 50 Prozent der Opfer stammen aus westafrikanischen Ländern, was auf eine ernsthafte und weitreichende Problematik hindeutet.
Zwischen 2020 und Ende Oktober 2025 erhielten 37 Betroffene von Menschenhandel eine Erholungs- und Bedenkzeit, die von medizinischer und psychologischer Betreuung bis zu Unterkunft und Lebensunterhalt reicht. Auch die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, steht Betroffenen offen, vor allem, wenn Menschenhandel Grund oder Folge ihrer Flucht ist.
Die aktuellen Entwicklungen in London und Deutschland machen einmal mehr die Notwendigkeit deutlich, Kinder und Jugendliche vor Ausbeutung zu schützen und wirksam gegen Menschenhandel vorzugehen. Aktuelle Programme und gesetzliche Regelungen sind entscheidend, um sowohl die Täter zur Rechenschaft zu ziehen als auch den Opfern geeignete Unterstützung zu bieten.
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