Die Renaturierung von Flüssen gewinnt in der EU zunehmend an Bedeutung, doch in Osttirol gibt es signifikante Defizite in der Umsetzung entsprechender Pläne. Der Begriff „Renaturierung“ wurde vor allem durch die damalige grüne Umweltministerin Leonore Gewessler populär. Am 17. Juni 2024 wurde das EU-Renaturierungsgesetz verabschiedet, welches am 18. August 2024 in Kraft trat und darauf abzielt, geschädigte Lebensräume wiederherzustellen. In diesem Rahmen müssen die Mitgliedsstaaten bis August 2024 nationale Wiederherstellungspläne vorlegen.
Auf EU-Ebene verfolgt man ambitionierte Ziele: Bis 2030 sollen mindestens 25.000 Flusskilometer wieder frei fließen und Auen reaktiviert werden. Hierzu hat das Bundesministerium für Klima- und Umweltschutz einen Online-Atlas erstellt, der frei fließende Flüsse und Potenzialstrecken für Renaturierung darstellt. Potenzialstrecken sind Flüsse, die nicht frei fließend sind, jedoch durch gezielte Maßnahmen wiederhergestellt werden könnten.
Kritik am Tiroler Renaturierungsplan
Trotz dieser Fortschritte hält die Kritik an den Tiroler Renaturierungsplänen an. Die WWF-Expertin Marie Pfeiffer bemängelt, dass die Isel, ein zentraler Fluss in der Region, nicht als Potenzialstrecke klassifiziert wurde. Der Tiroler Plan sieht nur einen Abschnitt der Gail als Potenzialstrecke vor. Dies wird als unzureichend angesehen, insbesondere im Vergleich zu anderen Bundesländern. Das Land Tirol verteidigt sich und verweist darauf, dass 25 % der freien Fließstrecken in Tirol zu finden sind und 60 % der Tiroler Flüsse in einem guten ökologischen Zustand. Dennoch wird die Nichtberücksichtigung der Isel als gravierendes Manko angesehen.
Josef Geisler, der stellvertretende Landeshauptmann von Tirol, bezeichnet die Anforderungen der Wiederherstellungsverordnung als “realitätsfern”. Er weist darauf hin, dass die Isel über 40 Kilometer beidseitige Ufersicherungen und Hochwasserschutzdämme aufweist, was eine Einstufung als frei fließend ausschließt. Um die Isel als solche zu klassifizieren, müssten 70 Kilometer Längsverbauungen entfernt werden, was jedoch den Hochwasserschutz gefährden würde.
EU-weite Rahmenbedingungen
Im größeren Rahmen hat sich das EU-Renaturierungsgesetz das Ziel gesetzt, bis 2030 mindestens 30 % der geschädigten Lebensräume in einen guten Zustand zu versetzen. Langfristig sollen bis 2050 sogar 90 % aller betroffenen Flächen rehabilitiert werden. Der Gesetzesentwurf wurde von Parlament und Rat der EU mit 329 zu 275 Stimmen angenommen und muss nun noch im Rat final bestätigt werden.
Mindestens 30 % der entwässerten Torfgebiete müssen bis 2030 wiederhergestellt werden, und es sind gezielte Fortschritte bei landwirtschaftlichen Ökosystemen vorgesehen. Hierbei spielen Indikatoren wie der Index der Wiesenschmetterlinge und der Bestand an organischem Kohlenstoff eine zentrale Rolle.
Ein essenzielles Ziel der EU ist die langfristige Wiederherstellung geschädigter Land- und Meeresgebiete, was nicht nur ökologische sondern auch wirtschaftliche Vorteile mit sich bringt: Für jeden investierten Euro wird ein Nutzen von mindestens acht Euro erwartet. Während die positiven Entwicklungen auf EU-Ebene voranschreiten, bleibt der Renaturierungsprozess in Regionen wie Osttirol ein herausforderndes Unterfangen.



