In der aktuellen Debatte um die Rolle von Christian Scheider als Bürgermeister und oberster Vertreter der Stadtwerke treten Fragen zur Transparenz von Gutachten und der Einhaltung von Verschwiegenheitspflichten in den Vordergrund. Scheider wehrt sich entschieden gegen Vorwürfe, die im Zusammenhang mit dem Gutachten von Krassnig stehen, das er in Auftrag gegeben hat. Der Gesamtaufwand für diese Expertisen betrug rund 30.000 Euro. Scheider betont, dass alle Arbeiten ordnungsgemäß erledigt wurden und es keinerlei Geheimhaltung gab. Alle Mitglieder des Stadtseats hatten die Möglichkeit, die Berichte einzusehen. Ein speziell eingerichteter Datenraum sollte den Zugang zu den Unterlagen gewährleisten
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Die von Krassnig beauftragten Leistungen wertet Scheider als Teil seiner Aufgaben und nicht als privatwirtschaftliche Entscheidungen. Er hebt hervor, dass er sich rechtlich abgesichert hat, um die Zahlungen für die Gutachten über die Magistratsdirektion zu leisten. Dennoch gibt es Unklarheiten über die Möglichkeit einer Aushändigung der Unterlagen. Scheider macht darauf aufmerksam, dass aktuelle Vorschriften zur Geheimhaltung in Verbindung mit möglichen sensiblen Unternehmensinformationen stehen. Eine unkontrollierte Veröffentlichung könnte den Stadtwerken finanziellen Schaden zufügen.
Verschwiegenheitspflicht und Transparenz
Die Thematik der Verschwiegenheitspflicht wird durch die jüngsten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts verstärkt. Dieses entschied am 18. September 2024, dass Aufsichtsratsmitglieder kommunaler Unternehmen von der gesellschaftsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht freigestellt sind, sofern eine gesetzliche Berichtspflicht besteht. Diese Regelung stärkt die demokratische Kontrolle und sorgt dafür, dass der Gemeinderat die nötigen Informationen erhält, um seine Kontrollaufgaben erfüllen zu können. Die Berichtspflicht gilt auch für kommunale Unternehmen in privater Rechtsform und erfordert, dass die Aufsichtsratsmitglieder dem Gemeinderat berichten können, ohne gegen die Verschwiegenheitspflicht zu verstoßen
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Die Entscheidung zielt darauf ab, Transparenz in der Verwaltung öffentlicher Unternehmen zu fördern. Die Verschwiegenheitspflicht umfasst Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie vertrauliche Beratungen. Dennoch kann die Berichtspflicht Vorrang haben, insbesondere wenn Informationen für die Erfüllung der Aufgaben des Gemeinderats erforderlich sind. Dies schafft ein Spannungsfeld zwischen den gesetzlichen Anforderungen und der Notwendigkeit, vertrauliche Informationen zu schützen.
Auswirkungen auf die kommunale Praxis
sScheider weist darauf hin, dass in früheren Perioden ähnliche Auftragsvergaben stattfanden, oft sogar mit höheren Beträgen. Er plant, im kommenden Gemeinderat detaillierte Informationen über die Stellungnahme der Aufsichtsbehörde zu geben. Es bleibt jedoch unklar, wie die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen die Praxis der Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Beteiligungsunternehmen beeinflussen werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die aktuellen Entwicklungen die Notwendigkeit für klarere Regelungen hinsichtlich der Rechte und Pflichten von Aufsichtsratsmitgliedern kommunaler Unternehmen verdeutlichen. Dieses Spannungsfeld zwischen Berichtspflicht und Verschwiegenheitspflicht erfordert eine sensible Handhabung, die den rechtsverbindlichen Anforderungen gerecht wird und zugleich die Transparenz in der kommunalen Verwaltung sichert.