Salzburg

Verordnung zum Schutz vor Schadwölfen in Salzburg wird unterschrieben

In Kürze wird die Verordnung zur Entnahme des Schadwolfs in Niedernsill unterzeichnet. Dies gab die Salzburger Landesregierung bekannt. Der Schadwolf hatte Anfang Juli auf einer Alm mindestens fünf Schafe gerissen. Nachdem alle Rechtsmeinungen im Zusammenhang mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs eingeholt wurden, steht nun die Unterzeichnung der Verordnung bevor. Die Verordnung sieht vor, dass der Schadwolf bejagt werden darf, sollte dies als letztes Mittel zum Schutz der Herde erforderlich sein.

Eine ausführliche Prüfung der Rechtsmeinungen fand statt. Die Landesregierung hat alle eingegangenen Stellungnahmen zur Verordnung sowie das Urteil des Europäischen Gerichtshofs und die unterschiedlichen Rechtsansichten gründlich geprüft. Als Ergebnis wurde entschieden, den bisherigen Weg im Umgang mit Schadwölfen beizubehalten. Dieser sieht vor, dass Schadwölfe, die die Almwirtschaft und die Lebensgrundlagen gefährden, nur dann per Verordnung entnommen werden dürfen, wenn alle anderen Maßnahmen nicht ausreichen.

Die Salzburger Landesregierung hat sich für eine eingehende Prüfung aller betroffenen Fälle eingesetzt. Es ist ihre Verantwortung, die rechtlichen Standpunkte sorgsam zu prüfen und abzuwägen. Der Schutz der Herden steht dabei im Fokus. Die Verordnung zur Entnahme des Schadwolfs ist das letzte Mittel, das nur dann zum Einsatz kommt, wenn es keine alternativen Maßnahmen gibt.

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Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs bestätigte, dass der Wolf in Österreich weiterhin nicht allgemein bejagt werden darf. Die Salzburger Landesregierung geht jedoch keinen generellen Abschuss aller Wölfe an, sondern prüft jeden Fall einzeln. Dies entspricht den Vorgaben der EU-Kommission. Die Population der Wölfe in Europa ist rasant gewachsen, weshalb sich die Landesregierung weiterhin für eine Senkung des Schutzstatus einsetzt.

Die Almbauern werden umfangreich unterstützt. Seit 2018 wurden rund eine Million Euro für Herdenschutzmaßnahmen und Entschädigungen ausgegeben. Die Almbauern bewirtschaften einen Großteil der Kulturlandschaft und erhalten somit die Lebensgrundlagen in Salzburg. Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dies auch für die kommenden Generationen zu sichern.

Die Verordnung zur Entnahme des Schadwolfs in Niedernsill wäre die dritte ihrer Art. Der Wolfsbeauftragte von Niedernsill hofft darauf, dass der Schadwolf bald erlegt werden kann, um weitere Risse von Almtieren zu verhindern. Bereits zuvor wurden ein männliches Tier im Raurisertal im Juni 2024 und ein weibliches Tier im Hochköniggebiet im Juli 2023 gemäß Verordnung entnommen.

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Die Salzburger Landesregierung hat in den letzten Jahren und Monaten verschiedene Maßnahmen gesetzt, um den Schutz der Almtiere zu gewährleisten. Dazu zählen die Ausweisung von Gebieten, in denen der Herdenschutz nicht zumutbar ist, die Förderung von Herdenschutzmaßnahmen, umfassende Unterstützung und Entschädigung bei Wolfsrissen, ein Wolfmanagementplan und der gemeinsame Einsatz für die Senkung des Schutzstatus auf EU-Ebene.

Die Unterzeichnung der Verordnung zur Entnahme des Schadwolfs in Niedernsill ist ein weiterer Schritt im Umgang mit Schadwölfen in Salzburg. Die Landesregierung setzt sich dabei für den Schutz der Herden und die Erhaltung der Lebensgrundlagen im ländlichen Raum ein. Durch die Unterstützung der Almbauern und die Einführung von Maßnahmen soll eine Balance zwischen dem Schutz der Wölfe und dem Schutz der Almtiere erreicht werden.

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