Salzburg

Neues Salzburger Wohnbauförderungsgesetz: Deutschkenntnisse für Drittstaatsangehörige ab 2025

"Salzburg introduces new housing law requiring German language skills for foreign residents to qualify for subsidized apartments, announced by Governor Haslauer, Deputy Governor Svazek, and Councilor Zauner."

Das Salzburger Wohnbauförderungsgesetz wurde kürzlich von Landeshauptmann Wilfried Haslauer, Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek und Landesrat Martin Zauner vorgestellt. Eine bedeutende Änderung betrifft die Vergabe von geförderten Mietwohnungen an Drittstaatsangehörige. Ab dem kommenden Jahr müssen diese neben anderen Voraussetzungen auch einen Nachweis über Deutschkenntnisse erbringen.

Das neue Gesetzespaket ermöglicht die Beantragung der Wohnbauförderung für österreichische Staatsbürger und EU-Bürger. Der Anspruch auf Förderung ergibt sich sowohl für Miete als auch für Eigentum basierend auf der Haushaltsgröße und dem maximalen Netto-Haushaltseinkommen. Drittstaatsangehörige müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um für eine geförderte Mietwohnung in Frage zu kommen. Hier ein Überblick:

  • Mindestens fünf Jahre mit Hauptwohnsitz in Österreich gemeldet sein.
  • Sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, entweder 24 Monate in fünf Jahren oder 60 Monate bei längerem Aufenthalt.
  • Einen Nachweis über Deutschkenntnisse auf mindestens A2-Niveau erbringen.

Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek unterstreicht die Bedeutung der Deutscherfordernisse bei der Wohnbauförderung für Drittstaatsangehörige und betont, dass die Integration in Österreich weiter vorangetrieben werden soll.

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Landesrat Martin Zauner ist davon überzeugt, dass das neue Gesetz den Bedürfnissen der Salzburger gerecht wird. Es handelt sich um ein umfassendes Paket für leistbares Wohnen, welches nicht nur die Wohnbauförderung betrifft, sondern auch Raumordnungs- und baurechtliche Gesetze, um die Baukosten zu senken.

Die genauen Details zu den neuen Vergabekriterien der Wohnbauförderung finden Sie auf der Webseite des Landes Salzburg.

Quelle: service.salzburg.gv.at

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