Salzburg

Neue Leitlinie zur Schadensregulierung im Nationalpark Hohe Tauern veröffentlicht

Auf einer Fläche von rund 800 Quadratkilometern, etwas größer als Hamburg, erstreckt sich der Nationalpark Hohe Tauern im Bundesland Salzburg. Die Eigentümerstruktur dieser Flächen ist unterschiedlich: Bund, Gemeinden oder auch Private. Damit nach Katastrophenereignissen wie Lawinen, Muren und Hochwässern die Grundstückseigentümer schneller Schäden in Stand setzen können, hat das Land jetzt eine neue Leitlinie veröffentlicht.

Das Ziel der neuen Leitlinie ist die Vereinfachung und Entlastung der Grundstückseigentümer und gleichzeitig der Schutz des wertvollen Nationalparks. Laut Landesrat Josef Schwaiger ist nach dem Salzburger Nationalparkgesetz eine Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes nach einem Katastrophenereignis bewilligungsfrei. Allerdings muss im Einzelfall geprüft werden, was genau als „Wiederherstellung“ gilt und welche Maßnahmen erfasst sind. Genau diesen Vorgang will das Land nun beschleunigen und Rechtssicherheit schaffen.

Die Abgrenzung zwischen bewilligungsfreier Wiederherstellung und darüber hinausgehenden Maßnahmen ist nach Unwetterschäden oft nicht eindeutig. Die neue Leitlinie soll das Arbeiten der Nationalparkbehörde sowie der Grundbesitzer erheblich erleichtern. Ab sofort können Schäden bei einer neuen Servicestelle der Behörde mittels einer Fotodokumentation eingereicht werden. Die Sachverständigen können dann innerhalb weniger Tage verbindliche Auskünfte an die Grundbesitzer geben.

Die neu eingerichtete Servicestelle bei der Nationalparkbehörde soll viel Zeit und Verwaltungsarbeit sparen und gleichzeitig Rechtssicherheit für die Eigentümer schaffen. Laut Landesrat Schwaiger wird dadurch gewährleistet, dass jeder Fall durch Experten geprüft wird und dennoch schnell gehandelt werden kann. Dadurch soll vermieden werden, dass zum Nachteil des Schutzgebiets gehandelt wird.

Um die Leitlinie vorzustellen, findet am 15. Mai eine Informationsveranstaltung im Nationalparkzentrum in Mittersill statt. Grundstücksbesitzer können ab sofort nach einem Katastrophenereignis die Servicestelle unter np.schadensmeldung@salzburg.gv.at kontaktieren.



Quelle: Land Salzburg

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