Salzburg

Kinder- und Jugendhilfereferenten fordern Übernahme der Kosten für Besuchsbegleitung in einkommensschwachen Familien

"Skandalöse Praxis in Familiengerichten: Einkommensschwache Familien müssen für den gerichtlich angeordneten Besuchskontakt zahlen - Kinder- und Jugendhilfe fordert sofortige Änderung! Ort: Villach, Kärnten."

In vielen Fällen ordnen Familiengerichte Besuchsbegleitungen an, um getrennt lebenden Kindern und Elternteilen die Möglichkeit für geschützte Kontakte zu geben. Die Kinder- und Jugendhilfereferenten der Bundesländer setzen sich bei ihrer Konferenz kommenden Freitag in Villach (Kärnten) dafür ein, dass auch einkommensschwache Familien diese Möglichkeit erhalten, unabhängig von finanziellen Möglichkeiten. Sie fordern, dass der Bund die tatsächlichen Kosten der gerichtlich angeordneten Besuchsbegleitungen übernimmt.

Mit der vom Sozialministerium geförderten Besuchsbegleitung können einkommensschwache Elternteile und ihre Kinder, die nicht im selben Haushalt leben, persönlichen Kontakt aufrechterhalten oder wiederaufbauen. Die Initiative des Landes Salzburg fordert, dass der Bund die Kosten dieser Besuchsbegleitungen übernimmt, da es nicht Aufgabe der Länder ist, diese finanziell zu tragen.

Sozialreferent Landesrat Christian Pewny betont die Bedeutung dieser Forderung: "Es geht darum, dass zerrissene Familien mit schwierigen Rahmenbedingungen wieder zueinander finden können. Unsere Forderung ist daher, dass der Bund die tatsächlichen Kosten der gerichtlich angeordneten Besuchsbegleitung übernimmt. Denn es ist nicht Aufgabe der Länder als Träger der Kinder- und Jugendhilfe, diese Kosten zu übernehmen."

Kurze Werbeeinblendung

Die Bundesregierung wird aufgefordert, kostendeckende Vergütungen für begleitete Kontakte mit nicht zahlenden Elternteilen bereitzustellen, um sicherzustellen, dass in allen Bundesländern ausreichende Kontingente für gerichtlich angeordnete und fachlich empfohlene Besuchsbegleitungen vorhanden sind. Gleichzeitig wird betont, dass eine Besuchsbegleitung von den Familiengerichten nur dann angeordnet werden sollte, wenn Kinder durch häufigen Kontakt mit gewalttätigen Elternteilen einer unzumutbaren seelischen Belastung ausgesetzt sein könnten.

Die Kinder- und Jugendhilfereferenten setzen sich also dafür ein, dass alle Familien, unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten, Zugang zu Besuchsbegleitungen haben, um den Kontakt zwischen getrennt lebenden Elternteilen und Kindern in geschützter Atmosphäre zu ermöglichen.

Quelle: service.salzburg.gv.at


Details zur Meldung
Quelle
service.salzburg.gv.at

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"