
Im Bundesland Salzburg hat die im Mai 2022 eingerichtete externe Meldestelle bereits über hundert Meldungen erhalten, wobei die Mehrheit dieser Hinweise die Salzburger Landesregierung sowie die Bezirkshauptmannschaften betrifft. Laut ORF Salzburg scheinen die Verwaltungsabläufe besser zu funktionieren als angenommen, da keine dienstrechtlichen Konsequenzen aus den Meldungen resultierten. Der Landesmedienzentrumssprecher Franz Wieser betonte die Wichtigkeit des Systems, das durch eine EU-Richtlinie für Unternehmen ab 50 Beschäftigten notwendig wurde.
Daneben hat auch die Salzburg AG seit 2021 ein eigenes digitales Hinweisgeber-System implementiert, welches zur Meldung von Verstößen gegen Richtlinien dient. Dieses System ist laut der Pressestelle des Unternehmens gut angenommen worden und soll zur Verbesserung interner Abläufe beitragen. Über die genaue Anzahl der eingegangenen Meldungen äußerte sich das Unternehmen jedoch nicht, um die Vertraulichkeit zu wahren, wie salzburg.gv.at berichtet.
Regelungen und Schutz für Meldende
Verstöße, die nicht in den Anwendungsbereich des Hinweisgebergesetzes fallen, können nicht bearbeitet werden. Anonyme Meldungen werden ebenfalls nicht berücksichtigt. Wer dennoch einen Verstoß melden möchte, ist aufgefordert, sich direkt an die zuständigen Stellen zu wenden. Die Meldungen werden vertraulich behandelt, und es gibt einen rechtlichen Schutz für Personen, die solche Verstöße melden. Darüber hinaus sind Meldende vor Repressalien geschützt, wenn sie in gutem Glauben handeln und der Verstoß tatsächlich vorliegt.
Das System hat nicht nur das Ziel, rechtliche Verstöße aufzudecken, sondern auch dazu beizutragen, ein Bewusstsein für die Integrität in der Verwaltung zu schaffen und die Einhaltung von Vorschriften zu fördern. Das jüngste Ereignis in Salzburg könnte als Indikator für die Effizienz solcher Systeme insgesamt gewertet werden und zeigt die zunehmende Bedeutung von Whistleblowing im Kampf gegen Missstände.
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