Ende August 2024 hat der Verwaltungsgerichtshof die naturschutzrechtliche Bewilligung für das umstrittene Bauvorhaben im Stegenwald aufgehoben. Dies geschah nach einem Einspruch der Landesumweltanwaltschaft gegen die Genehmigung, die den Ausbau von Anlagen zur Stromerzeugung von Verbund und Salzburg AG betrifft. Laut Michael Baminger, Vorstandssprecher der Salzburg AG, befindet sich das Projekt nun in einer entscheidenden Phase. "Wir warten auf das neue Urteil des Verwaltungsgerichtshofs, während gleichzeitig die aufschiebende Wirkung dieses Teils des Verfahrens aufgehoben worden ist. Das bedeutet, dass die Bauarbeiten derzeit laufen," erklärt Baminger. Das Unternehmen hofft, bald mit der Erzeugung von Ökostrom beginnen zu können.
Aktuelle Entwicklungen und Bewilligungsverfahren
Bis zur Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts kann es nur noch wenige Wochen dauern. Währenddessen konnten die Stromerzeuger ihre Arbeiten in Teilen fortsetzen. Dieses Projekt ist nicht nur für die Unternehmen von Bedeutung, sondern steht auch im Kontext der österreichischen Energiepolitik, die verstärkt auf erneuerbare Energien setzt, um den künftigen Energiebedarf zu decken. Das ordnungsgemäße Bewilligungsverfahren, das für solche Vorhaben erforderlich ist, umfasst mehrere Schritte, angefangen mit einem detaillierten Antrag, der die Art, den Umfang und die Dauer des Projektes beschreibt. Zudem müssen die betroffenen Rechte Dritter berücksichtigt werden, wie etwa die Interessen von Grundeigentümern und Fischereiberechtigten, was eine sorgfältige Planung unumgänglich macht, wie auf salzburg.gv.at erklärt wird.
Die nächsten Schritte im Bewilligungsverfahren beinhalten eine umfassende Vorprüfung und Begutachtung durch Fachbehörden, bevor es zur mündlichen Verhandlung kommen kann. Die Behörde wird schließlich einen Bescheid erlassen, der die Bewilligung oder Abweisung des Antrags umfasst. In diesem Zusammenhang stehen die Projekte von Verbund und Salzburg AG unter besonderer Beobachtung, da sie einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der vertraglich festgelegten Klimaziele leisten könnten, während die Region auf nachhaltige Energiequellen angewiesen ist. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes wird nun mit Spannung erwartet, da sie direkten Einfluss auf die Fortführung und den Erfolg des Projektes haben wird, berichtet ORF Salzburg.
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