![Effizientes Wolfsmanagement: Verordnung zu Weideschutzgebieten in Salzburg eingeführt „Wir müssen den ländlichen Raum und unsere Almwirtschaft vor dem Wolf schützen“, sagt LH-Stv. Marlene Svazek zur Verordnung der Weideschutzgebiete. Im Archivbild mit Hubert Stock (Wolfsbeauftragter des Landes).](https://die-nachrichten.at/wp-content/uploads/2024/05/Effizientes-Wolfsmanagement-Verordnung-zu-Weideschutzgebieten-in-Salzburg-eingefuehrt.jpeg; charset=UTF-8)
Heute ist eine Verordnung der Landesregierung zu Weideschutzgebieten in Begutachtung gegangen. Diese Verordnung ermöglicht ein effizienteres Wolfsmanagement, da erstmals Weideschutzgebiete im Bundesland Salzburg ausgewiesen werden sollen. Die Begutachtung ist für eine Woche geplant.
Am vergangenen Wochenende wurden im Gemeindegebiet von Rauris die ersten Wolfsrisse des Jahres gemeldet. Dabei handelt es sich um eine Alm, die gemäß der in Begutachtung befindlichen Verordnung nicht schützbar ist. Acht Schafe wurden getötet, vier weitere sind verletzt und vier werden noch vermisst. Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek betont, dass der Herdenschutz auf Salzburgs Almen nur begrenzt möglich ist und dass die Verordnung zu Weideschutzgebieten ein wichtiger Schritt ist, um Zeit zu gewinnen. Nach dem Inkrafttreten der Verordnung soll diese regelmäßig evaluiert und angepasst werden.
Im Zuge der Verordnung wurden 1.688 Almflächen und 4.932 sogenannte Hut- und Dauerweideflächen, das sind etwa 25 Prozent der Landesfläche, überprüft. Auf 434 Flächen ist eine Einzäunung der Nutztiere möglich, während die anderen Flächen als Weideschutzgebiete ausgewiesen wurden, da Herdenschutzmaßnahmen dort nicht zumutbar oder unverhältnismäßig sind. Dies wurde durch eine umfassende Prüfung der Flächen festgestellt.
Die Weideschutzgebietsverordnung definiert Kriterien, nach denen Gebiete als schützbar oder nicht schützbar eingestuft werden. Die Kriterien umfassen unter anderem die Bodenbeschaffenheit, Wasserläufe oder Wälder. Gebiete im Gebirge, Flüsse oder Bäche sowie Waldflächen sind schwer einzuzäunen und wurden deshalb als nicht schützbar eingestuft. Auch die Schützbarkeit durch Behirtung unter Einsatz von Herdenschutzhunden wurde genau geprüft. Das Ziel der Verordnung ist es, die heimische Almwirtschaft und die Weidetiere zu schützen, da sie eine wichtige Funktion für Flora und Fauna erfüllen.
Hier ist eine Tabelle mit Informationen zu den Weideschutzgebieten:
| Flächentyp | Anzahl |
|--------------------------|-------------|
| Almflächen | 1.688 |
| Hut- und Dauerweideflächen | 4.932 |
| Einzäunbare Flächen | 434 |
| Weideschutzgebiete | jeweils X% |
Weitere Informationen zur Verordnung und zum Wolfmanagement können den angegebenen Quellen entnommen werden.
Quelle: Land Salzburg