
Der Denkmalschutz in Tirol steht vor einem massiven Skandal: Trotz eines Abbruchauftrags des Landesverwaltungsgerichts Tirol, der auf der Tiroler Bauordnung basiert, bleibt das bundesweit gültige Denkmalschutzgesetz unberührt. Das Bundesdenkmalamt (BDA) äußerte sich in seiner Stellungnahme am 10. März 2025 besorgt und sprach von einem "Torpedierungsverbot". Es wird gefordert, dass die Tiroler Bauordnung nicht auf eine Weise angewendet werden darf, die den öffentlichen Interessen des Denkmalschutzes schadet. Dieses Thema brennt aktuell ganz besonders, da die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck (BH Innsbruck) den Antrag des BDA auf einen Baustopp am 5. März ohne nachvollziehbare Gründe abgelehnt hat.
Die BH Innsbruck hat sich selbst in die Schusslinie gebracht und wurde sogar vom Landesverwaltungsgericht für ihre Verweigerung, Auskunft über das Gasthaus Weißes Rössl zu geben, verurteilt. Hierbei handelt es sich um einen klaren Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen, da eine Gefährdung für Leib und Leben durch die baulichen Maßnahmen nicht ausgeschlossen werden kann. Ein Abriss wäre legal nur mit einer denkmalschutzrechtlichen Bewilligung möglich, die bislang nicht erteilt wurde. Die aktuelle Situation lässt darauf schließen, dass es dringend einer politischen und behördlichen Aufarbeitung bedarf.
Der Fall der Rotunde in Innsbruck
Die Aufregung um das Weißes Rössl wirft zudem einen Schatten auf die denkmalgeschützte Rotunde in Innsbruck, die sich ebenfalls in einem besorgniserregenden Zustand befindet. Die Frage bleibt offen: Was werden die Tiroler Politik und Behörden unternehmen, um ähnliche Vorfälle in Zukunft zu verhindern? Ein weiterer dramatischer Fall könnte Tirols reiche Geschichte und die Kulturlandschaft nachhaltig gefährden, wenn nicht schnell gehandelt wird. Die Bedeutung der ordnungsgemäßen Anwendung des Denkmalschutzgesetzes ist unbestritten und erfordert eine umgehende Diskussion über die Verantwortlichkeiten innerhalb der Verwaltung, um den Schutz unserer kulturellen Erbes zu garantieren.
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