Österreich

Reform der Smartphone-Sicherstellung: Experten zweifeln an VfGH-Konformität

Datenschützer zweifeln an rechtlicher Wirksamkeit und Schutz der Privatsphäre

Die österreichische Regierung plant eine Reform, die es den Behörden ermöglichen soll, auf Smartphones zuzugreifen, nachdem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die bisherigen Regelungen zur Handysicherstellung als unzureichend erachtet hat. Laut der Justizministerin Alma Zadić handelt es sich um die größte Justizreform der letzten 20 Jahre.

Neue Regelungen für den Smartphone-Zugriff

Unter der neuen Regelung muss ein Richter oder eine Richterin die Beschlagnahmung eines Geräts genehmigen. Die Staatsanwaltschaft muss dem Gericht darlegen, welche Daten sie einsehen möchte, und bei Zustimmung des Gerichts kann die Kriminalpolizei die Daten sichern.

Umfang der Untersuchungen

Nur die Daten, die vom Gericht genehmigt wurden, dürfen für die Ermittlungen untersucht werden. Im Gegensatz zu den früheren Regelungen, die das Sicherstellen und Durchsuchen von Smartphones ohne richterlichen Beschluss erlaubten, soll dies nun eingeschränkt werden.

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Grund für die Gesetzesreform

Die Gesetzesreform erfolgt als Reaktion auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofs, das die bisherige Regelung als Verstoß gegen das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz ansah. Ohne eine Neuregelung wäre die Sicherstellung von Smartphones und anderen Beweismitteln in Zukunft nicht mehr möglich.

Kritik von Datenschützern

Datenschutzexperten von Epicenter Works zweifeln daran, ob die neue Regelung vor dem VfGH bestehen wird. Sie bemängeln, dass die Voraussetzungen für eine Beschlagnahmung zu niedrig seien und angst davor haben, dass auch bei weniger schwerwiegenden Straftaten Smartphones durchsucht werden könnten.

Weitere Reformen im Gesetzespaket

Neben den Neuerungen im Bereich der Handysicherstellung umfasst das Gesetzespaket auch Änderungen im Rahmen staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen. Opferschutz wird gestärkt und Opfer erhalten künftig die Möglichkeit, gegen die Rücklegung einer Anzeige durch Behörden vorzugehen. Darüber hinaus werden Minderjährige Zeugen und Betroffene von Anfang an Akteneinsicht erhalten.

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