Reform der ORF-Abgabe: So profitieren unsere Unternehmen jetzt!

Reform der ORF-Abgabe: So profitieren unsere Unternehmen jetzt!

St. Pölten, Österreich - Die Reform der ORF-Haushaltsabgabe soll eine spürbare Entlastung für Unternehmen in Österreich mit sich bringen. Die bisherige Regelung hatte die ungewollte Konsequenz, dass Unternehmen mit mehreren Niederlassungen für jede Filiale eine separate Abgabe entrichten mussten. Diese Belastung wird durch die neue Regelung ab dem 1. Januar 2024 verringert. Ziel der Bundesregierung ist es, vor allem dezentral aufgestellte Unternehmen, die in vielen Gemeinden Arbeitsplätze schaffen, zu unterstützen. Kurt Egger, Abgeordneter und Bereichssprecher für Wirtschaft und Industrie der Volkspartei, begrüßt die Reform als einen wichtigen Schritt zur Entlastung der Wirtschaft.

Ab Januar 2024 wird ein geräteunabhängiger ORF-Beitrag in Höhe von EUR 15,30 pro Monat fällig, der die bisherige GIS-Gebühr ersetzt. Der Beitrag, der sowohl von Haushalten als auch Unternehmen zu zahlen ist, beläuft sich auf jährlich 183,60 Euro für Unternehmen. Die Berechnung des Beitrags erfolgt pro Gemeinde, in der das Unternehmen eine Betriebsstätte unterhält, gestützt auf die Kommunalsteuer. Stichtag für diese Berechnung ist der 15. April.

Beitragshöhe und Ausnahmen

Die Höhe des ORF-Beitrags für Unternehmen hängt von der Summe der im Vorjahr gezahlten Arbeitslöhne sowie der Anzahl der Betriebsstätten in einer Gemeinde ab. Das Beitragsmodell sieht eine Staffelung vor:

  • Bis 1,6 Mio. Euro: 1 Beitrag
  • Bis 3 Mio. Euro: 2 Beiträge
  • Bis 10 Mio. Euro: 7 Beiträge
  • Bis 50 Mio. Euro: 10 Beiträge
  • Bis 90 Mio. Euro: 20 Beiträge
  • Mehr als 90 Mio. Euro: 50 Beiträge

Eine maximale Anzahl von 100 Beiträgen pro Jahr gilt für alle Betriebsstätten eines Unternehmens. Natürliche Personen in der privaten Sphäre sind von der Beitragspflicht befreit, sofern sie bereits im betrieblichen Bereich zahlen. Ein-Personen-Unternehmen (EPU), die kommunalsteuerpflichtig sind, müssen ebenfalls den Beitrag entrichten, während gemeinnützige Organisationen, die im letzten Jahr von der Kommunalsteuer befreit waren, von der Beitragspflicht befreit sind.

Neuigkeiten im ORF-Reformpaket

Das ORF-Reformpaket hat kürzlich den Verfassungsausschuss des Nationalrats passiert, mit Zustimmung von ÖVP und Grünen. Zukünftig darf der ORF auch reine Online-Angebote bereitstellen, und die Abrufdauer von Sendungen in der ORF-TVthek wird verlängert. Die Regierung hat außerdem angekündigt, dass die Reduktion von Textmeldungen auf orf.at eingeführt wird, während gleichzeitig stärkere Werbebeschränkungen gelten. Diese Änderungen sollen zu mehr Transparenz und Sparmaßnahmen innerhalb des ORF führen, belassen jedoch die bestehende Unabhängigkeit des ORF, was von der Opposition kritisiert wird.

Insgesamt ist die Reform der ORF-Haushaltsabgabe ein wichtiger Schritt zur Unterstützung der Wirtschaft in Österreich. Sie vereinfacht die Beitragspflicht für Unternehmen und ist Teil eines umfassenderen Reformpakets, das sowohl die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als auch die Medienvielfalt im Land erhält.

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OrtSt. Pölten, Österreich
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