
In einem juristischen Gerangel hat die „Lügen“-Causa zwischen Christian Hafenecker, dem Generalsekretär der FPÖ, und dem ORF-Moderator Armin Wolf nun ein Ende gefunden: Hafenecker hat seine Berufung gegen den Freispruch von Wolf zurückgezogen. Dies wurde von Wolf über die Plattform Bluesky mitgeteilt, wo er seine Freude über die Entscheidung des Gerichts zum Ausdruck brachte. „Das Gericht hat entschieden, ich darf auch 'Lüge' dazu sagen“, kommentierte er mit Nachdruck, nachdem er letztlich im November 2024 freigesprochen wurde. Die Auseinandersetzung begann mit einem streitbaren Interview im Juni, in dem Hafenecker Wolf vorwarf, der ORF würde „gefeakte Experten“ präsentieren. Wolf konterte direkt mit den Worten: „Das ist eine Lüge“, was die rechtlichen Probleme für ihn zur Folge hatte, so berichtete exxpress.at.
Rechtsstreit und Freispruch
Die Klage des FPÖ-Politikers richtete sich nicht nur gegen den ORF, sondern speziell gegen Wolf nach Strafrecht, was die Situation noch brisanter machte. Hafenecker beschuldigte Wolf der üblen Nachrede, was einen Vorwurf impliziert, der geeignet ist, den Ruf des Moderators nachhaltig zu schädigen. Im November wurde Wolf jedoch vom Landesgericht freigesprochen, da Hafenecker nicht beweisen konnte, dass Wolf wissentlich die Unwahrheit gesagt hatte. Dies führte zur Entscheidung, dass Wolf das Wort „Lüge“ in diesem Kontext verwenden darf, ohne rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen, wie oe24.at berichtete.
Der Streit spiegelt die spannungsgeladene Beziehung zwischen Medien und Politik in Österreich wider, wo öffentliche Auseinandersetzungen oft auch juristische Nachspielungen haben. Wolf bleibt jedenfalls optimistisch, wie er auf Bluesky weiterhin betont: „Eine Lüge ist eine 'wissentliche Unwahrheit' und dass jemand wissentlich die Unwahrheit sagt, ist schwer zu beweisen.“ Damit ist klar, dass die damalige Aussage in einem neugeordneten Licht steht und Wolf sich in diesem rechtlichen Duell durchgesetzt hat.
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