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Eine aktuelle Studie, die von der Arbeiterkammer Oberösterreich in Auftrag gegeben wurde, beleuchtet die Herausforderungen, mit denen Antragsteller bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) konfrontiert sind. Die Untersuchung, die 817 Personen umfasst, zeigt, dass 70 Prozent der Antragsteller auf Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension den Begutachtungsprozess als wenig respektvoll empfinden. Bei den Anträgen auf Pflegegeld liegt dieser Anteil bei 42 Prozent. Diese Ergebnisse werfen ein kritisches Licht auf die bestehenden Verfahren und die Kommunikation zwischen Antragstellern und Gutachtern.

Die täglichen Probleme, die Mitglieder der Arbeiterkammer mit der PVA haben, sind vielfältig. Antragsteller berichten von Voreingenommenheit der Gutachter:innen und unangemessenen Fragen, die oft in einem unfreundlichen Ton gestellt werden. Besondere Besorgnis erregt das Verbot von Begleitpersonen während der Begutachtung, was 30 Prozent der Pensionsanträge und 8 Prozent der Pflegegeldanträge betrifft. In 2025 führte die Arbeiterkammer mehr als 2.500 Gerichtsverfahren gegen die PVA, wobei sie insgesamt rund 70,35 Millionen Euro erstritten hat.

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Forderungen nach Verbesserungen

In Anbetracht der kritischen Ergebnisse fordert die Arbeiterkammer umfangreiche Verbesserungen in der PVA-Begutachtung. Zu den Vorschlägen gehören unter anderem Schulungen für Gutachter:innen, mehr Transparenz und die Einrichtung einer eigenständigen Begutachtungsstelle. „Wir wollen einen respektvollen Umgang und nachvollziehbare Begründungen von Entscheidungen“, betont ein Sprecher der Arbeiterkammer. Der Österreichische Behindertenrat unterstreicht ebenfalls den dringenden Handlungsbedarf und fordert multiprofessionelle Begutachtungen sowie verpflichtende Schulungen für Gutachter:innen.

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Besonders aufschlussreich sind auch die Ergebnisse einer Analyse von Ernst Berger und Helmut Sax. Sie zeigen erhebliche Unterschiede zwischen den PVA-Gutachten und gerichtlichen Gutachten, insbesondere in Bezug auf die Zuerkennung von Pflegegeld für Kinder. Dies wirft Fragen zur Validität und Fairness der PVA-Gutachten auf.

Änderungen in den Begutachtungsverfahren

Parallel zu diesen Entwicklungen wird die Begutachtungslandschaft durch neue Regelungen und Gesetzesänderungen beeinflusst. Das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG), das seit dem 1. Oktober 2023 in Kraft ist, ordnet die Verfahren der Pflegebegutachtung neu. Dieses Gesetz ermöglicht beispielsweise Begutachtungen in Form von strukturierten Telefoninterviews, eine Form, die während der Corona-Pandemie als sicherer alternativer Ansatz erprobt wurde. Die Erfahrungen mit dieser Methode haben gezeigt, dass sie unter bestimmten Umständen eine praktikable Lösung darstellen kann.

Allerdings gibt es spezifische Prüfungen der Anwendung, besonders hinsichtlich vulnerabler Personengruppen wie Demenzkranken oder Jugendlichen. Telefonische Begutachtungen sind von den Richtlinien ausgenommen, wenn es sich um Erstbegutachtungen oder Kinder unter 14 Jahren handelt. Der Wunsch der antragstellenden Person nach einer persönlichen Untersuchung hat zudem Vorrang.

Die letzten Entwicklungen könnten dazu führen, dass auch das Verfahren der Pflegebegutachtung in Krisensituationen flexibler gestaltet wird. Der Medizinische Dienst Bund hat außerdem ein Forschungsprojekt zur Übereinstimmung von videobasierter und persönlicher Begutachtung gestartet, das bis Ende März 2026 dauern wird. Diese Maßnahmen könnten eine Antwort auf die durch die aktuelle Studie aufgezeigten Missstände sein.

Insgesamt zeigen sowohl die Studie der Arbeiterkammer als auch die neuen gesetzlichen Regelungen, dass es einen dringenden Bedarf an Veränderungen im Begutachtungsprozess gibt. Die Stimmen der Antragsteller müssen gehört werden, um ein faires und respektvolles System zu schaffen.

Für weitere Informationen können die Artikel von 5min, ORF und MD Bund konsultiert werden.