In Innsbruck hat heute der Prozess gegen einen 36-jährigen Bergsteiger begonnen, der wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt ist. Der Vorfall ereignete sich in der Nacht auf den 19. Jänner 2025, als dessen 33-jährige Partnerin rund 50 Meter unter dem Gipfel des Großglockners (3.798 m) erfror, während er Hilfe holte. Der Angeklagte, dessen Name nicht genannt wurde, wird vorgeworfen, durch sein Verhalten zum Tod der Frau beigetragen zu haben. Die Staatsanwaltschaft hat im Vorfeld des Prozesses neun Fehler des Angeklagten identifiziert, die während der gemeinsamen Bergtour auftraten. Das Paar war am 18. Jänner zu einer anspruchsvollen Gipfeltour aufgebrochen, obwohl widrige Witterungsbedingungen herrschten und die Partnerin als unerfahren eingestuft wurde. Sie trug zudem ungeeignete Snowboard-Schuhe für die Tour.

Die Umstände des Unglücks sind tragisch. Der Aufstieg über den Stüdlgrat war langwierig, und das Paar lag mehrere Stunden hinter dem empfohlenen Zeitplan zurück. Experten, darunter die Bergsteiger-Legende Peter Habeler, kritisierten, dass der Angeklagte nicht rechtzeitig umkehrte. Während des Aufstiegs dokumentierten Fitnessuhren sowie eine Webcam der Erzherzog-Johann-Hütte die verzögerte Ankunft des Paares. Der Angeklagte ließ seine Freundin allein zurück, um Hilfe zu holen, und setzte erst später einen Notruf ab. In der Folge kam jede Hilfe zu spät, und die Frau konnte nur noch tot aufgefunden werden.

Prozessverlauf und rechtliche Fragen

Der Prozess wird von Richter Norbert Hofer geleitet und hat großes öffentliches Interesse geweckt. Insgesamt 15 Zeugen sind geladen, darunter Bergretter und Gutachter, sowie die Eltern der verunglückten Frau und Angehörige des Angeklagten. Der Angeklagte zeigt sich nicht geständig; ihm drohen bei einer Verurteilung bis zu drei Jahre Haft. In der Verhandlung wird auch die Frage der Eigenverantwortung im Bergsport diskutiert. Die Mutter der Verstorbenen sieht den Tod als Ergebnis unglücklicher Umstände und nicht als eines groben Fehlverhaltens.

Die rechtlichen Folgen eines Bergunfalls sind komplex. Vor jeder Tour sollten für Bergsportler grundlegende Fragen bezüglich der eigenen Erfahrung, Ausrüstung sowie der Wetterbedingungen geklärt werden. Dabei wird zwischen Gemeinschaftstouren und Führungstouren unterschieden, bei denen unterschiedliche Sorgfaltspflichten gelten. Bei Nachweis einer „sorgfaltswidrigen“ Handlung können zivil- und strafrechtliche Konsequenzen drohen. Die Grenzen zwischen Eigenverantwortung der Teilnehmer und der Sorgfaltspflicht eines Tourenleiters sind in solchen Fällen oft schwierig zu ziehen, was auch in diesem Prozess von Bedeutung sein wird. Der Fall könnte Signalwirkung für die Bergsportgemeinde haben und künftige Diskussionen über Verantwortung und Sicherheit im alpinen Raum anstoßen.

Insgesamt bleibt abzuwarten, wie das Gericht entscheiden wird und welche Lehren aus dieser Tragödie für andere Bergsteiger und deren Angehörige gezogen werden können. 5min.at und Tagesschau haben über die Entwicklungen ausführlich berichtet, während der Alpenverein wesentliche Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen im Bergsport bereitstellt.