Am 18. Februar 2026 steht ein Salzburger wegen des Todes seiner 33-jährigen Partnerin vor Gericht. Der Angeklagte soll seine Freundin in einer Höhe von knapp unter 3.800 Metern, etwa 50 Meter vom Gipfel des Großglockners entfernt, zurückgelassen haben. Zu diesem Zeitpunkt war die Frau entkräftet, unterkühlt und desorientiert. Die Bergrettung fand sie am folgenden Tag tot, was die Anklage und die Ermittlungen bezüglich der Umstände ihres Todes aufwarfen.

Die Vorwürfe gegen den 37-Jährigen stützen sich auf eine detaillierte Auswertung der Ereignisse. Demnach wird ihm mangelnde Vorbereitung der Tour sowie eine unzureichende Notfallausrüstung angelastet. Zudem wird ihm unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen, da er nicht rechtzeitig auf den verschlechterten Zustand seiner Partnerin reagierte und den Notruf erst gegen 3.30 Uhr alarmierte. Seine Reaktion auf Kontaktversuche der Alpinpolizei soll ebenfalls verzögert gewesen sein. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe, und sollte es zu einer Verurteilung kommen, droht ihm eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Ob am ersten Prozesstag ein Urteil gefällt wird, bleibt unklar, da das Gericht zwei Sachverständige und 15 Zeugen geladen hat, um den Fall zu beleuchten. 5min.at berichtet, dass …

Rechtsfälle im Bergwandern

Ein weiterer relevanter Fall bezieht sich auf eine Bergtour, die zwei Wanderer, ein erfahrener Mann und eine unerfahrene Frau, zur Rappenklammspitze im Karwendel unternahmen. Nachdem die Frau aufgrund schwieriger Bedingungen nicht weitergehen wollte, beschloss das Paar, einen anderen Weg ins Tal zu nehmen. Da sie keine Landkarte dabei hatten, nutzte der Mann sein Smartphone zur Navigation. In der Dunkelheit und an einer steilen Felswand alarmierten sie schließlich die Bergrettung.

Die Kosten für den Rettungseinsatz betrugen knapp 8.500 Euro und wurden zuerst von der Frau getragen. Diese klagte anschließend auf Kostenersatz gegen ihren Begleiter, doch das Landgericht München wies die Klage ab. Das Gericht betonte die Eigenverantwortung der Wanderer, da es sich um eine private Freizeitveranstaltung handelte. Die Entscheidungen am Berg wurden gemeinsam getroffen, und die Frau hatte ihre eigenen Fähigkeiten richtig eingeschätzt. Das Urteil des Landgerichts München vom 24. Oktober 2023 stellt klar, dass die Frau für die Kosten des Rettungseinsatzes verantwortlich bleibt. ADAC berichtet, dass …

Sicherheitsforschung beim Bergwandern

Die Tragödien in den Bergen werfen Fragen zur Sicherheit beim Bergwandern auf. Laut einer Studie des Deutschen Alpenvereins (DAV) ereignen sich rund ein Drittel aller Unfälle und Notlagen von DAV-Mitgliedern beim Bergwandern. Die Studie untersucht verschiedene Bedrängnissituationen, die häufig unerkannt bleiben. Beispielsweise berichteten 77 % der Befragten, dass sie sich an einer Wegpassage unwohl fühlten, und 82 % gaben an, dass Stolpern oder Rutschen für viele ihrer Unfälle verantwortlich seien.

Ein zentrales Anliegen der DAV-Sicherheitsforschung ist es, das Unfallpotenzial beim Bergwandern besser zu verstehen und gezielte Präventionsmaßnahmen zu entwickeln. Ein webbasiertes Präventionsinstrument soll zukünftigen Wanderern helfen, sicherer unterwegs zu sein. Die Ergebnisse zeigen auch, dass Bedrängnisse oft nicht als gefährlich eingeschätzt werden, was weitere Aufklärung erfordert. Alpenverein berichtet, dass …