Am Wiener Landesgericht hat am 20. Februar 2026 ein Verfahren gegen die ehemalige Klimaschutzbewegung „Letzte Generation“ begonnen. Um 9.30 Uhr standen sieben frühere Aktivisten vor Gericht, denen die Staatsanwaltschaft Sachbeschädigung sowie schwere Sachbeschädigung vorwirft. Die Vorwürfe basieren auf mehreren Farbprotesten, die in den Jahren 2023 und 2024 stattfanden, darunter Aktionen am Flughafen Wien-Schwechat, beim Landhaus St. Pölten und am Bundeskanzleramt in Wien. Die Staatsanwältin hob hervor, dass das Versammlungsrecht „keine Eingriffe in das Eigentum Dritter“ decke.
Ein zentraler Punkt in der Verhandlung war die rechtliche Beurteilung des Motivs der Proteste. Dieses wurde von der Staatsanwaltschaft als irrelevant angesehen. In der Verteidigung betonte Clemens Lahner die „achtenswerte Beweggründe“ der Aktivisten, während sein Kollege Paul Kessler darauf hinwies, dass die Angeklagten nicht aus Eigennutz, sondern aus Verzweiflung gehandelt hätten. Fünf der Angeklagten bekannten sich schuldig, während der 67-jährige Pensionist, vertreten durch Ralf Niederhammer, auf einen Freispruch hoffte.
Hintergrund der „Letzten Generation“
Die „Letzte Generation“ hatte bis zur ihrer Auflösung im Sommer 2024 mit Blockaden und Farbschüttaktionen gegen die Klimapolitik der damaligen türkis-grünen Bundesregierung protestiert. Diese Aktionen haben, vor allem in der Öffentlichkeit, einen zwiespältigen Eindruck hinterlassen. Im Gegensatz zur Unterstützung, die die Bewegung „Fridays for Future“ erfahren hat, stößt die „Letzte Generation“ mit ihren Methoden auf Widerstand in der Bevölkerung, wie auch Sebastian Haunss in seiner Analyse der Klimabewegung feststellt. Laut ihm handelt es sich bei den Protesten eher um einen Konflikt als um einen gesellschaftlichen Konsens.
Haunss hebt hervor, dass die Protestlandschaft sich seit 2018 mit dem Aufkommen von „Fridays for Future“ diversifiziert hat. Dennoch schaffen es aktuelle Proteste, einschließlich der Aktionen der „Letzten Generation“, nicht an die hohen Teilnehmerzahlen aus der Zeit vor der Corona-Pandemie anzuknüpfen. Darüber hinaus sieht die Klimabewegung sich Themenkonkurrenz gegenwärtig gegenüber, etwa durch den Ukraine-Krieg und andere gesellschaftliche Herausforderungen.
Rechtliche Konsequenzen und gesellschaftliche Wahrnehmung
Die rechtlichen Konsequenzen für die „Letzte Generation“ sind erheblich: Insgesamt sind gegen 47 ehemalige Mitglieder der Bewegung Anklagen erhoben worden. Ihre Protestformen, die in der Regel als ziviler Ungehorsam klassifiziert werden, sind einer kritischen Medienberichterstattung ausgesetzt, die oft skandalisierend wirkt. Die Gruppe wird von politischen Akteuren aus dem rechten und konservativen Lager teils als kriminelle Vereinigung wahrgenommen. Haunss sieht die Praktiken der „Letzten Generation“ als eine milde Überschreitung des gesetzlichen Rahmens an.
Angesichts der verschiedenen Protestformen wird deutlich, dass soziale Bewegungen Zeit benötigen, um ihren Einfluss zu verankern und gesellschaftliche Mehrheiten zu gewinnen. Haunss führt an, dass sowohl die alte Umweltbewegung als auch die neue Klimabewegung über verschiedene Strukturen und Überschneidungen verfügen, die langfristig aufrechterhalten werden müssen, um Veränderungen zu bewirken.
Zusammenfassend wird offenbar, dass der Konflikt um Klimapolitik und die Rolle sozialer Bewegungen weiterhin ein prägendes Element in der Gesellschaft darstellt. Die Verhandlung in Wien ist nur ein aktueller Ausdruck jener Spannungen.