Der Spionageprozess gegen Egisto Ott, den ehemaligen Chefinspektor des aufgelösten Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, wird am Freitag fortgesetzt. Ott steht wegen schwerwiegender Vorwürfe vor Gericht, darunter nachrichtendienstliche Tätigkeiten zugunsten Russlands, Amtsmissbrauch, Bestechlichkeit und Verletzung des Amtsgeheimnisses. Laut Kleine Zeitung hat Ott die ihm zur Last gelegten Vorwürfe entschieden zurückgewiesen.
Die Anklage umfasst insgesamt 172 Seiten und erhebt den Vorwurf, dass Ott über Jahre als russischer Spion tätig gewesen sei. Dabei soll er unter anderem in Behördendatenbanken nach Personen gesucht haben, die im Fokus von Geheimdiensten standen, speziell nach dem ehemaligen Wirecard-Manager Jan Marsalek, der international gesucht wird und sich vermutlich in Russland aufhält, berichtete Tagesschau.
Vorwürfe im Detail
Der Staatsanwalt sagte, Ott hätte sensible Daten, die Aufenthaltsorte, Kfz-Kennzeichen und Reisebewegungen umfassten, zwischen 2015 und 2021 abgefragt. Unter den mutmaßlichen Opfern befindet sich auch der Investigativjournalist Christo Grozev, der von einem Spionagering bespitzelt wurde, wie taz.de berichtete.
Zusätzlich wird Ott vorgeworfen, Diensthandys eines ehemaligen Kabinettschefs und zweier Mitarbeiter des Innenministeriums an Marsaleks Agenten übergeben zu haben. Im November 2022 sei er auf den Verkauf eines SINA-Laptops mit geheimdienstlichen Informationen gestoßen und habe dafür 20.000 Euro erhalten. Sein Verhalten beschrieb der Staatsanwalt als „Landesverrat“.
Reaktion und Verteidigung
Ott selbst bezeichnete die Anklage als „Märchenerzähler“, während er optimistisch bleibt, seine Unschuld zu beweisen. Der Prozess wird über mehrere Verhandlungstage gehen, die Entscheidung der Geschworenen wird frühestens im März erwartet. Der Mitangeklagte, ein IT-Spezialist im Polizeidienst, weist ebenfalls alle Vorwürfe zurück, und beide Angeschuldigten sehen die Ermittlungen als „konstruiert“ an.
Die rechtliche Lage hinsichtlich Spionage in Österreich ist im internationalen Vergleich als lax zu betrachten, was von Experten wie Thomas Riegler mehrfach kritisiert wurde. Die maximalen Strafen für Spionage betragen lediglich fünf Jahre, was deutlich unter dem deutschen Strafrahmen liegt. Dies wirft Fragen zur Effektivität der Spionageabwehr in Österreich auf und verstärkt die Diskussion über die Möglichkeiten der Geheimdienste in dem Land.
Die nächste Anhörung verspricht, weitere Einblicke in den komplexen Fall zu geben, der nicht nur auf individueller Ebene, sondern auch im Kontext von internationaler Spionage und der Rolle Österreichs in sicherheitspolitischen Fragen betrachtet werden muss.