Politische Einflüsse: Wer wird neuer Präsident des VwGH?

Wien, Österreich - Mit dem bevorstehenden Pensionsantritt von Rudolf Thienel, dem Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH), ist eine Neubesetzung des Führungspostens notwendig geworden. Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) hat sich entschieden, den Leiter des Verfassungsdienstes, Posch, als neuen Präsidenten zu nominieren. Diese Entscheidung fällt im Rahmen des Nominierungsrechts, das ihm gemäß dem Koalitionsvertrag zusteht.
Posch bringt keine Richtererfahrung mit, im Gegensatz zu seinen Vorgängern Thienel und Clemens Jabloner, beide hatten zuvor das Amt des Vizepräsidenten inne. Posch war bislang vor allem im Verfassungsdienst tätig und diente auch als Kabinettschef des ehemaligen Finanzministers Gernot Blümel (ÖVP).
Nachfolger und Stellvertretungen
Die neue Stellvertretung von Posch wird Maurer-Kober, die derzeit am VwGH als Hofrätin tätig ist. Sie folgt auf Anna Sporrer, die als SPÖ-Justizministerin in die Regierung gewechselt ist. Das Vorschlagsrecht für die Nachfolge von Maurer-Kober liegt bei Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ).
Zusätzlich sind am Verfassungsgerichtshof (VfGH) zwei Stellen vakant geworden. Diese resultieren aus den Rücktritten von Helmut Hörtenhuber und Claudia Kahr. Julcher wurde auf Vorschlag von Babler nominiert, während die Nominierung für die zweite Vakanz auf einen Vorschlag von Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (NEOS) entfällt.
Julcher, die als Hofrätin am VwGH und ehemals im Verfassungsdienst tätig war, hat zudem seit 2015 den Status eines Ersatzmitglieds des VfGH und ist Honorarprofessorin für Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Salzburg. Im Gegensatz dazu ist Perner der Vorstand des Departments für Zivil- und Unternehmensrecht an der Wirtschaftsuniversität (WU).
Kritik an politischer Einflussnahme
Die geplanten Neubesetzungen stehen jedoch in der Kritik. Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) hat sich verteidigt, als Bedenken hinsichtlich einer politischen Einflussnahme auf die Besetzungen geäußert wurden. In einem Interview mit Ö1 erklärte sie, dass die Verfassung eine politische Einbindung der Regierungspolitik vorsieht. Sie spricht sich entschieden gegen eine alleinige Entscheidung durch Richtergremien aus und betont die Notwendigkeit einer demokratischen Anbindung an die Auswahlverfahren.
Transparency International (TI) und verschiedene Richterverbände haben die Zuteilung der Spitzenposten bemängelt und fordern ein objektives Auswahlverfahren, das nicht von politischen Zugehörigkeiten beeinflusst sein sollte. Der Vorstandsvorsitzende von TI-Austria, Bettina Knötzl, sowie Markus Thoma vom Dachverband der Verwaltungsrichter legen Wert auf die Trennung von Gerichtsbarkeit und politischer Einflussnahme. Sie kritisieren die gegenwärtige Auswahlpraxis, weisen jedoch gleichzeitig auf die Fortschritte hin, die durch die Offenlegung des Vorschlagsystems erzielt wurden.
Die Bewerbungsfrist für die vakanten Positionen endete am 23. Mai, und die Verantwortung für die Nachbesetzung obliegt formal der Bundesregierung, während die Ernennung durch den Bundespräsidenten erfolgt. Dies unterstreicht die Wichtigkeit des Verfahrens innerhalb der administrativen Rahmenbedingungen in Österreich. Kleine Zeitung berichtet, dass die Regierung sich in einer grundlegenden Einigung über die neuen Höchstrichter befindet, während Die Presse betont, dass das Nominierungsrecht klar verteilt ist. Salzburg24 hebt die Herausforderungen hervor, mit denen die Regierung konfrontiert ist, wenn es um die Auswahl der neuen Richter geht.
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Ort | Wien, Österreich |
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