Österreich

Politiker am Verfassungsgericht: Neue Regelung erfordert Zweidrittelmehrheit

Regierung plant Cooling-off-Phase: Neue Regelung für Verfassungsrichterinnen und -richter

Regierung plant Cooling-off-Phase für Verfassungsgerichtshof

Die österreichische Regierung hat einen Antrag zur Einführung einer erweiterten Cooling-Off-Phase für Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) vorgelegt. Diese neu geplante Maßnahme würde es Politikern verbieten, direkt von einer Regierungsfunktion in das Höchstgericht zu wechseln. Aktuell gilt bereits eine Fünf-Jahres-Regelung für Präsidenten und Vizepräsidenten des VfGH, die verhindert, dass diese Personen mit einer aktuellen politischen Funktion ernannt werden. Die neue Maßnahme würde diese Regelung auf alle anderen Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs ausdehnen und eine Karenzzeit von drei Jahren vorsehen. Diese Regelung wäre auch auf Personen anwendbar, die politische Funktionen in Bundes- oder Landesregierungen, im Europäischen Parlament, in National- oder Landtagen, Gemeinderäten, Bezirksvertretungen oder in politischen Parteien innegehabt haben.

Zweidrittelmehrheit zur Umsetzung erforderlich

Die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der Abgeordneten im Nationalrat ist erforderlich, damit dieser Antrag der Regierung gültig wird. Die türkis-grüne Koalition benötigt somit die Unterstützung entweder von SPÖ oder FPÖ. Die Frist zur Entscheidung über diesen Antrag ist bis Juli festgesetzt, wobei die Regierung versuchen wird, eine der Oppositionsparteien von der Wirksamkeit dieser Maßnahme zu überzeugen. Ein Anlass für diese Diskussion war die Ernennung des ehemaligen Justizministers Wolfgang Brandstetter an den Verfassungsgerichtshof im Jahr 2018. Brandstetter sah sich aufgrund seiner vorherigen politischen Rolle oft mit Befangenheitsfragen konfrontiert, was die Debatte über eine erweiterte Cooling-Off-Phase zusätzlich befeuerte.

Möglichkeit zur Ausweitung auf andere Staatsämter

Sowohl SPÖ als auch FPÖ äußerten ihre grundsätzliche Unterstützung für die Einführung einer Cooling-Off-Phase für Verfassungsrichter. SPÖ-Verfassungssprecher Jörg Leichtfried wies jedoch darauf hin, dass eine solche Regelung durchaus auch auf andere staatsnahe Positionen wie beispielsweise in der Nationalbank ausgeweitet werden könnte. Die FPÖ betonte ebenfalls die Notwendigkeit, die Regelung auch auf andere Institutionen im staatsnahen Bereich anzuwenden. NEOS-Verfassungssprecher Nikolaus Scherak begrüßte die geplante Maßnahme und betonte die langjährige Forderung seiner Partei nach einer solchen Regelung. Er signalisierte Zustimmung, wies jedoch darauf hin, dass auch in anderen Bereichen ähnliche Abkühlphasen dringend erforderlich seien.

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Weitere geplante Änderungen am Verwaltungsgerichtshof und VfGH

Neben der Cooling-Off-Phase für Verfassungsrichter sieht der Antrag der Regierung auch Änderungen zur Digitalisierung des Verwaltungsgerichtshofes vor. Zusätzlich soll die Bestellung von Mitarbeitern am VfGH im Falle einer Karenzzeit entsprechend verlängert werden, um die Kontinuität und Effizienz der Arbeit am Höchstgericht sicherzustellen. Diese Maßnahmen sind Teil eines breiteren Reformpakets zur Stärkung der Unabhängigkeit und Integrität des österreichischen Justizsystems.

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