
Im heutigen Innenausschuss dominieren Asylfragen und Maßnahmen gegen illegale Migration die Diskussion. Die Freiheitliche Partei (FPÖ) bringt eine Reihe von Initiativen ein, die eine drastische Verschärfung des Asylrechts vorsehen. Dazu gehört unter anderem ein Ausstieg Österreichs aus dem EU-Asylrecht. FPÖ-Abgeordneter Gernot Darmann argumentiert, dass Österreich dem Beispiel anderer Länder folgen und sich um ein Opt-Out vom EU-Rechtsrahmen bemühen solle. Dies sei notwendig, um eine wirksame Kontrolle über die nationale Asylpolitik zurückzugewinnen.
Ein weiterer zentraler Punkt ist die Forderung nach einem sofortigen und dauerhaften Stopp des Familiennachzugs. Darmann sieht dies als notwendig, um den temporären Schutzstatus von Asylbewerbern nicht auf deren Angehörige auszudehnen. Dies wurde in einer aktuellen Sitzung ebenfalls besprochen, neben einem Vorschlag für ein Messertrageverbot in öffentlichen Einrichtungen, mit dem die steigende Zahl von Messerangriffen bekämpft werden soll. Auch diese Initiative wurde von Agnes Sirkka Prammer von den Grünen aufgebracht, um die öffentliche Sicherheit zu erhöhen.
Überarbeitung des Asylrechts und Straftatbestände
Im Rahmen der Debatte werden konkrete Initiativen in Bezug auf das Asylrecht vorgestellt, die unter anderem strengere Sanktionen für Asylbetrug und illegalen Grenzübertritt fordern. Die FPÖ drängt darauf, dass Schutzstatus aberkannt werden muss, wenn dieser beispielsweise auf betrügerischen Angaben basiert. Diese Regelung, die bereits Teil des europäischen Rechts ist, wurde bisher im österreichischen Asylrecht nicht umgesetzt. Daher sieht die FPÖ hier "massive Lücken", die geschlossen werden müssen, um die innere Sicherheit zu gewährleisten.
Zusätzlich fordern die Freiheitlichen, dass die Asylbewerber, die keine wirksamen Fluchtgründe angeben können, aus dem Verfahren ausgeschlossen und sofort abgeschoben werden sollen. Die Maßnahmen zielen darauf ab, Österreich als Zielort für "illegale Wirtschaftsmigranten" unattraktiv zu machen. Dabei wird betont, dass viele dieser Vorschläge bereits als Teil des EU-Rechts existieren, jedoch in Österreich nicht angewandt werden.
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