Pitbull-Alarm in Wien: Chaos und Verletzte bei brutaler Attacke!

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In Wien-Liesing wurde am 2. Mai 2025 ein unregistrierter Pitbull von der Polizei gesichert, nachdem er mehrere Personen angegriffen hatte.

Pitbull-Alarm in Wien: Chaos und Verletzte bei brutaler Attacke!

In einem erschütternden Vorfall in Wien-Alterlaa wurden am 2. Mai 2025 drei Personen von einem nicht registrierten Pitbull angegriffen. Die Polizei erhielt um 10:35 Uhr einen Notruf, der zu einem sofortigen Einsatz führte. Während eines verbalen Streits zwischen zwei Brüdern und der Hundebesitzerin, kam es zu dem Angriff. Die Brüder erlitten dabei Verletzungen, ebenso wie die 52-jährige Hundebesitzerin, die zurückkehrte und ebenfalls gebissen wurde. Die Polizei stellte zudem fest, dass Teile der Wohnungswände vom Hund abgenagt waren, was auf die aggressive Natur des Tieres hindeutet.

Da die Hundebesitzerin keine behördlichen Dokumente für den Pitbull vorlegen konnte, wurde das Tier von den Einsatzkräften beschlagnahmt. Spezialisten der Polizeidiensthundeeinheit kamen mit Schutzschilden, Beißhandschuhen und Fangschlingen zum Einsatz, um den Hund zu sichern. Der Hund leistete heftigen Widerstand, was die Sicherung erschwerte. Schließlich konnte er jedoch in eine Transportbox gebracht werden.

Sichere Unterbringung und Tod des Hundes

Nach der Sicherung zeigte der Pitbull Anzeichen von Apathie und wurde an die Tierrettung übergeben. Ein Veterinär stellte später den Tod des Tieres fest, dessen Todesursache nun vom Veterinäramt untersucht wird. Diese dramatischen Ereignisse werfen erneut ein Licht auf die strengen Regelungen, die in Wien für bestimmte Hunderassen seit 2019 gelten. Für Listenhunde, zu denen auch Pitbulls gehören, besteht die Pflicht, einen Hundeführschein zu besitzen. Halter müssen zudem sicherstellen, dass ihre Hunde an öffentlichen Orten mit einem Maulkorb und einer Leine geführt werden. Illegales Halten solcher Hunde stellt ein wachsendes Problem dar, so gab es 2023 in Wien bereits 54 registrierte Bissverletzungen durch Listenhunde.

Die Hundebesitzerin muss sich nun wegen fahrlässiger Körperverletzung und Verstößen gegen tierhalterechtliche Bestimmungen verantworten. Die Vorfälle verdeutlichen die Risiken, die von nicht ordnungsgemäß gemeldeten Gefahrhunden ausgehen können, und wie wichtig die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der Öffentlichkeit ist. Die Wiener Tierschutzombudsstelle weist darauf hin, dass neben dem Anstieg illegal gehaltener Gefahrhunde auch die Einhaltung der Hundeführscheinpflicht und der verschiedenen Vorschriften essenziell für das Wohl von Mensch und Tier ist.

Für alle Halter von Hunden, die als potenziell gefährlich eingestuft werden, besteht im Übrigen die Verpflichtung, die Hundeführscheinprüfung innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Haltung abzulegen. Dies gilt auch für Personen, die nur temporär in Wien sind. Ein Sachkundenachweis-Kurs ist für neue Hundebesitzer seit dem 1. Juli 2019 Pflicht, wenn sie in den letzten zwei Jahren keinen Hund gehalten haben. In non-abgezäunten Hundeauslaufzonen gelten zusätzlich strenge Maulkorbpflichten, um die Sicherheit aller zu gewährleisten.

Insgesamt ist dieser Vorfall ein eindringlicher Appell an Hundebesitzer, die Verantwortung ernst zu nehmen und sich an die geltenden Gesetze zu halten, um solche tragischen Vorfälle in der Zukunft zu verhindern.

Für weitere Informationen zu den Regelungen für Hundehalter in Wien finden Sie ausführliche Details auf oesterreich.gv.at. Die Berichterstattung über den Vorfall stammt von Kosmo und Vienna.at.