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Pflichtversichert trotz Elternkarenz: Sonderwochengeld für Mütter mit weiterem Kind

Das österreichische Sozialministerium plant die Einführung eines Sonderwochengeldes für rund 1.300 Bezieherinnen. Dabei handelt es sich um Mütter, die sich noch in der Elternkarenz befinden, aber nicht mehr pflichtversichert sind, da das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld ausläuft und sie ein weiteres Kind erwarten. Das Sonderwochengeld soll in Höhe des erhöhten Krankengeldes ausgezahlt werden und sowohl acht Wochen vor als auch acht Wochen nach der Geburt des Kindes gelten. Gleichzeitig sollen die betreffenden Mütter ab diesem Zeitpunkt wieder pflichtversichert sein.

Die Bestimmungen für das Sonderwochengeld sollen rückwirkend ab September 2022 in Kraft treten. Das Sozialministerium schätzt, dass etwa 1.300 Mütter davon betroffen sein werden und die Kosten jährlich rund 10,56 Millionen Euro betragen werden. Der Gesetzesvorschlag der Regierung könnte noch im Juni endgültig beschlossen werden, nachdem der Sozialausschuss bereits grünes Licht gegeben hat. Dies berichtet das österreichische Parlament in einem Artikel auf ihrer Website.

Darüber hinaus hat der Gleichbehandlungsausschuss beschlossen, den Anspruch auf Hebammenbeistand auszuweiten. Zukünftig sollen auch Frauen, die nach der 18. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, Anspruch auf die Unterstützung durch eine Hebamme haben. Diese Regelung soll dazu dienen, betroffenen Frauen in schwierigen Situationen Unterstützung und Betreuung zukommen zu lassen.

In einem Artikel von www.parlament.gv.at ist zu lesen, dass das österreichische Arbeitsmarktservice (AMS) plant, die Beantragung von Arbeitslosengeld und die Kommunikation mit dem AMS ab Mitte 2025 vorrangig elektronisch abzuwickeln. Dieser Schritt soll im Rahmen einer weiteren Digitalisierungsmaßnahme erfolgen und den Verwaltungsaufwand für Arbeitslosenunterstützung reduzieren.

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Des Weiteren spricht sich Sozialminister Johannes Rauch für eine neue Mindestsicherung aus. Er betont die Bedeutung des Sozialstaats und betont, dass ohne Sozialleistungen deutlich mehr Menschen aufgrund der aktuellen Krisen in die Armutsgefährdung gerutscht wären. Der Minister plant außerdem, trotz Gegenwind seitens der ÖVP, ein Modell zur Kindergrundsicherung auszuarbeiten. Der Sozialbericht 2024 und weitere oppositionelle Anliegen standen auf der Tagesordnung des Ausschusses.

Zusätzlich zu den genannten Themen berichtet das Parlament auf www.parlament.gv.at über weitere Informationen wie das Opferfürsorgegesetz und den dauerhaften Arbeitsmarktzugang für Ukrainer:innen. Außerdem strebt das Arbeitsmarktservice eine Novellierung des Opferfürsorgegesetzes an, um "Berufsverbrecher" formal als NS-Opfer anzuerkennen.

Diese Nachrichten zeigen, dass die österreichische Regierung bestrebt ist, den Schutz von Müttern in Elternkarenz zu verbessern und den Antragsprozess für Arbeitslosengeld zu vereinfachen. Gleichzeitig wird die Bedeutung des Sozialstaats hervorgehoben und Maßnahmen zur Armutsbekämpfung diskutiert. Die Erweiterung des Hebammenbeistands und die Lockerung der Arbeitsmarktzugangsbestimmungen für Ukrainer:innen sind weitere Schritte zur Förderung von Chancengleichheit und Integration.

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