Die Pflegekosten in Österreich sind ein zentrales Thema, das viele Familien betrifft. Die finanziellen Belastungen, die mit der Unterbringung in einem Pflegeheim einhergehen, variieren erheblich je nach Bundesland, Einrichtung und dem individuellen Pflegebedarf. Laut exxpress.at setzen sich die Gebühren in der Regel aus einem Grundbetrag und einem Zuschlag zusammen, der sich an der Pflegebedürftigkeit orientiert. Zu den Kosten werden Unterkunft, Verpflegung und Betreuung gerechnet; Zusatzleistungen stehen meist zusätzlich zur Verfügung und sollten bei der Preisgestaltung berücksichtigt werden.

Die Idee, Pflege zu Hause zu organisieren, wird von vielen Österreicherinnen und Österreichern bevorzugt. Dies kann jedoch ebenfalls mit hohen Kosten verbunden sein. Der Preis für selbstständige Betreuungskräfte liegt grob bei etwa 2.800 Euro pro Monat. Um die finanzielle Last zu mindern, bietet der Bund eine Förderung von bis zu 800 Euro pro Monat für die 24-Stunden-Betreuung ab Pflegegeldstufe 3 an. Diese Förderung ist jedoch an einige Voraussetzungen geknüpft, einschließlich der Qualifikation der Betreuungspersonen und einer Nettoeinkommensgrenze von 2.500 Euro.

Finanzierung der Pflege

Die Finanzierung der Pflege erfolgt typischerweise durch die Pension, das Pflegegeld sowie weiteres Einkommen des Pflegebedürftigen. Sollten diese Mittel nicht ausreichend sein, greift in der Regel die Sozialhilfe des jeweiligen Bundeslandes. Bei Inanspruchnahme der Sozialhilfe bleiben den Heimbewohnern 20 Prozent ihrer Pension und 10 Prozent des Pflegegeldes der Stufe 3 als Taschengeld erhalten. Diese Regelung wurde seit dem 1. Jänner 2018 durch umfassende gesetzliche Änderungen gestärkt, die den Zugriff auf das Vermögen von Heimbewohnern untersagen, um Pflegekosten zu decken. Somit gilt das Verbot des sogenannten Pflegeregresses nun für ganz Österreich.

  • Pflegegeld nach Stufen:
    • Stufe 1: > 65 Stunden, 206,20 Euro
    • Stufe 2: > 95 Stunden, 380,30 Euro
    • Stufe 3: > 120 Stunden, 592,60 Euro
    • Stufe 4: > 160 Stunden, 888,50 Euro
    • Stufe 5: > 180 Stunden, 1.206,90 Euro
    • Stufe 6: > 180 Stunden mit nicht planbaren Maßnahmen, 1.685,40 Euro
    • Stufe 7: > 180 Stunden ohne Bewegungsmöglichkeiten, 2.214,80 Euro

Um das Pflegegeld zu beantragen, ist ein Besuch einer Ärztin oder eines Arztes notwendig, der den Pflegebedarf feststellen muss. Diese Untersuchung kann zu Hause, im Pflegeheim oder im Krankenhaus erfolgen. Eine Vertrauensperson darf dabei anwesend sein und Informationen zur Pflegesituation bereitstellen. Bei besonders herausfordernden Pflegeanforderungen kann außerdem ein Erschwerniszuschlag beantragt werden, wenn beispielsweise schwere Verhaltensstörungen vorliegen.

Zusätzliche Informationen über die Pflegegeldstufen und deren Antragsverfahren sind auf der Seite des Pflegeportals verfügbar. Die frühzeitige Planung und Information vieler Optionen kann den Familien helfen, die finanziellen Belastungen der Pflege zu bewältigen und eine informierte Entscheidung über die beste Form der Pflege zu treffen.