Die Diskussion um die Qualitätssicherung in der 24-Stunden-Betreuung für Pflegebedürftige hat in den letzten Tagen an Fahrt aufgenommen. Gesundheits- und Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) hat Vertreter von Bund, Ländern und Gemeinden empfangen, um über notwendige Reformen in der Pflege zu beraten. Laut vienna.at war die Sitzung der Pflegeentwicklungskommission, die unter der türkis-grünen Regierung im Jahr 2024 ins Leben gerufen wurde, ein wichtiger Schritt in Richtung Verbesserung der Rahmenbedingungen für die 24-Stunden-Betreuung. Ziel ist, die Qualität in der Personenbetreuung zu steigern und bundesweit einheitliche sowie verbindliche Qualitätskriterien für Vermittlungsagenturen festzulegen.
In der Kommission, die auch Vertreter von Städten und Gemeinden umfasst, wurden bereits gute Fortschritte erzielt. Schumann betonte, dass die Qualität in der Personenbetreuung ein zentraler Baustein für eine gute Pflegeversorgung in Österreich sei. Die Sitzung hat die Dringlichkeit der Umsetzung von Maßnahmen unterstrichen, die in der aktuellen Legislaturperiode anlaufen sollen, unter anderem die Anhebung der Einkommensgrenze für Förderungen und die Verbesserung der Deutschkenntnisse für Pflegekräfte. Hilfsorganisationen fordern bereits eine Verdopplung der Förderhöhe von 800 auf 1.600 Euro, da die bisherigen Regelungen kaum den Wertverlust seit ihrer Einführung im Jahr 2007 abdecken.
Verpflichtende Hausbesuche zur Qualitätssicherung
Ein weiterer wichtiger Aspekt der Diskussion sind die verpflichtenden Hausbesuche zur Qualitätssicherung, die für Bezieher:innen von Förderungen zur 24-Stunden-Betreuung vorgeschrieben sind. Diese Besuche werden durchgeführt, um die häusliche Versorgungssituation zu erfassen und zu beraten. Hierbei handelt es sich um eine Maßnahme des Sozialministeriums, die sowohl der Verbesserung der Versorgungsqualität als auch der Erfassung der tatsächlichen Bedürfnisse der Pflegenden und Pflegebedürftigen dient. Laut Informationen von sozialministerium.gv.at geschieht dies durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegekräfte, die die Versorgungssituation anhand eines Bewertungsschemas klassifizieren.
Bereits seit 2015 haben Pflegegeldbezieher:innen die Möglichkeit, Wunschhausbesuche in Anspruch zu nehmen, die kostenlos beantragt werden können. Kontaktstellen hierfür sind unter der angegebenen E-Mail-Adresse und telefonischen Hotline verfügbar. Diese Hausbesuche dienen nicht nur der Qualitätssicherung, sondern bieten auch engmaschige Beratung für die Betroffenen sowie deren Angehörige.
Ausblick auf zukünftige Maßnahmen
Im Rahmen des Regierungsprogramms zur Reform der 24-Stunden-Betreuung wird auch die Erhebung der Versorgungssituation durch das Forschungsinstitut für Altersökonomie der Wirtschaftsuniversität Wien koordiniert. Damit wird die Grundlage für zukünftige Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung gelegt. Schumann sieht darin eine Chance, die Rahmenbedingungen nachhaltig zu verbessern und die Ausstellung eines österreichischen Qualitätszertifikats für Vermittlungsagenturen voranzutreiben. Die nächsten Schritte wurden bereits für die anstehenden Sitzungen der Pflegeentwicklungskommission festgelegt, dabei wird auch die Frage nach den Tätigkeitsmöglichkeiten für Selbstständige aus Drittstaaten behandelt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Initiative der Ministerin und die konstruktiven Gespräche innerhalb der Kommission entscheidend sind, um die Qualität der 24-Stunden-Betreuung deutlich zu erhöhen. Das Ziel ist klar: eine bessere und sicherere Pflege für alle Betroffenen. Weitere Informationen zu laufenden Projekten und geplanten Reformen können auf den jeweiligen Webseiten der beteiligten Institutionen eingesehen werden.