Die Einführung der Geräte-Retter-Prämie, die am 12. Jänner 2026 den Reparaturbonus abgelöst hat, sorgt für erhebliche Diskussionen, insbesondere unter den Pensionisten in Österreich. Die Prämie ermöglicht es Privatpersonen, einen finanziellen Zuschuss für die Reparatur, den Service und die Wartung von elektrischen und elektronischen Geräten in Anspruch zu nehmen. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, die Lebensdauer von Geräten zu verlängern und somit den übermäßigen Materialverbrauch zu reduzieren, der die natürlichen Ressourcen übersteigt. Die Initiative trägt zur Reduzierung von Elektroschrott bei und stärkt die regionale Arbeitsweise in der Reparaturszene, so das Umweltministerium.
Jedoch gestaltet sich die Beantragung der Prämie als problematisch für viele ältere Menschen. Diese müssen den Antrag ausschließlich online stellen, was von den Vertretern der Pensionisten kritisiert wird. Der Pensionistenverband Österreich (PVÖ) erneuert seine Vorwürfe und weist auf ein Gutachten hin, das die digitale Beantragung als „gleichheitswidrig und diskriminierend“ einstuft. PVÖ-Präsidentin Birgit Gerstorfer betont, dass viele ältere Menschen durch diesen Prozess zu „Bittstellern“ gemacht werden.
Kritik an der digitalen Beantragung
In der aktuellen Diskussion fordert der PVÖ eine gesetzliche Verankerung des Rechts auf analoge Behördenwege, um älteren Menschen den Zugang zu den Förderungen zu erleichtern. Das Umweltministerium weist darauf hin, dass die Erstellung des Reparaturbons nur wenige Minuten in Anspruch nehme und der Prozess einfach gestaltet sei. Um den Bedürfnissen weniger internet-affiner Personen gerecht zu werden, empfiehlt das Ministerium, die Bon-Erstellung mit Unterstützung von Familienmitgliedern oder Bekannten durchzuführen.
Die nötigen Anträge können nur über die offizielle Förderdatenbank eingereicht werden, um den Verwaltungsaufwand zu minimieren und eine Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten. Ferner werden die teilnehmenden Partnerbetriebe, die Unterstützung anbieten, regelmäßig auf der Förderwebsite aktualisiert, um den Nutzern eine einfache Kontaktaufnahmemöglichkeit zu gewährleisten.
Vorteile der Geräte-Retter-Prämie
- Förderhöhe: Bis zu 50% der förderungsfähigen Bruttokosten, maximal 130 Euro für Reparatur, Service und Wartung.
- Zusätzliche Förderung: 30 Euro für Kostenvoranschläge.
- Antragsfristen: Der Bon muss innerhalb von drei Wochen nach Ausstellung eingelöst werden.
- Förderfähige Geräte: Elektro- und Elektronikgeräte mit Netzkabel, Akku, Batterie oder Solarmodulen.
Während die Prämie für viele aktuelle Herausforderungen in der Nutzung von Gerätereparaturen eine Lösung bieten könnte, bleibt die Problematik der digitalen Beantragung bestehen. Das Umweltministerium prüft derzeit „weitere Möglichkeiten“ zur Erleichterung des Zugangs zur Geräte-Retter-Prämie für diejenigen, die weniger adept in digitalen Prozessen sind, konkretisierte jedoch bislang keine Detailvorgaben.
Für Gegner der digitalen Verfahren bleibt es eine essenzielle Forderung, den Zugang zu staatlichen Förderungen auch für ältere Generationen zu gewährleisten. Die Geräte-Retter-Prämie zielt darauf ab, die Umweltbelastung durch Verminderung von Elektroschrott zu verringern und gleichzeitig die Reparaturfähigkeit im Land zu fördern. Ein Missverhältnis zwischen den Zielsetzungen und der Umsetzung könnte in den kommenden Monaten weiter für Diskussionen sorgen.