Ab April 2026 tritt in Österreich ein neues Gesetz in Kraft, das als „Anti-Mogelpackungs-Gesetz“ bekannt ist. Ziel dieses Gesetzes ist es, die Kennzeichnung von Produkten, die von dem Phänomen der „Shrinkflation“ betroffen sind, verpflichtend zu machen. „Shrinkflation“ beschreibt den schleichenden Prozess, bei dem die Füllmenge eines Produkts verringert wird, während der Preis gleich bleibt oder sogar steigt. Der Bundesrat hat am 12. März 2026 das letzte grüne Licht für diesen Gesetzesentwurf gegeben, der vorerst bis Mitte 2030 befristet ist, wie 5min.at berichtet.

Um den Verbraucher:innen eine informierte Kaufentscheidung zu ermöglichen, sind Unternehmen nun verpflichtet, einen klaren Hinweis auf betroffenen Produkten anzubringen. Beispielsweise könnte auf Verpackungen stehen: „Achtung: Weniger Inhalt – höherer Preis“. Diese Kennzeichnungspflicht gilt für mindestens 60 Tage. Besonders betroffen sind Einzelhändler, die eine Verkaufsfläche von über 400 Quadratmetern haben oder mehr als fünf Filialen betreiben.

Kritik aus der Politik

Trotz der positiven Aspekte, die das neue Gesetz bieten soll, äußerten Politiker:innen der Opposition Bedenken. Günter Pröller von der FPÖ sieht in der Umsetzung einen großen organisatorischen Mehraufwand, der möglicherweise zu Preiserhöhungen im Handel führen könnte. Simone Jagl von den Grünen hingegen erkennt zwar die gesteigerte Transparenz, kritisiert aber, dass nicht alle Geschäfte, die verpackte Produkte verkaufen, in die Regelung einbezogen werden – insbesondere Baumärkte und Trafiken bleiben außen vor.

Unternehmen wie BILLA haben bereits Maßnahmen ergriffen und kennzeichnen seit dem 2. Januar 2026 betroffene Produkte. Bislang sind drei Artikel in der Kennzeichnung erfasst. Staatssekretärin Elisabeth Zehetner bezeichnete die falsch dargestellten Produkte als „Preiserhöhung durch die Hintertür“ und hofft, mit dem Gesetz auch zur Dämpfung der Inflation beizutragen.

Die Realität durch Shrinkflation

Die Thematik der Shrinkflation ist nicht nur für den österreichischen Markt relevant. Steigende Lebensmittelpreise belasten Verbraucher:innen weltweit und Hersteller umgehen direkte Preiserhöhungen häufig durch Sparmaßnahmen bei Füllmengen und Qualität. Eine Studie zeigt, dass 81 % der Befragten sich durch versteckte Preiserhöhungen getäuscht fühlen. Fast 90 % fordern einen klaren Hinweis auf der Verpackung, um solche Tricks zu erkennen, so lebensmittelklarheit.de.

Beispiele für Shrinkflation sind vielfältig: Joghurtpackungen, die von 500 g auf 400 g schrumpfen, oder Tütensuppen, die von 1 l auf 750 ml reduziert werden. Oft bleibt diese verringerte Füllmenge unbemerkt, da die Verpackung gleich bleibt.

Ein weiteres Phänomen ist die „Skimpflation“, bei der Hersteller gezielt an wertgebenden Zutaten sparen, während der Preis gleich bleibt. Zum Beispiel könnte Orangensaft durch Orangennektar ersetzt werden oder eine Eiscreme könnte ihren Inhalt ändern, ohne dies entsprechend zu kennzeichnen. Verbraucher:innen wird geraten, Zutatenlisten sorgfältig zu prüfen und Veränderungen zu erkennen.

In anderen europäischen Ländern wie Ungarn und Frankreich gibt es bereits strengere Regelungen bezüglich der Kennzeichnung von verringerter Füllmenge. Dort müssen Händler auf solche Veränderungen hinweisen, was in Österreich durch das bevorstehende Gesetz nun ebenfalls angestoßen wird. Die Verbraucher:innen sollten auf die neuen Kennzeichnungspflichten achten, um unnötige Mehrkosten zu vermeiden und informierte Entscheidungen zu treffen.