Österreichs Gefängnisse sind stark überbelegt, ein Problem, das in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen hat. Aktuell sind rund 10.000 Menschen in Haft, was auf eine Verschärfung der Strafpraxis und der Gesetzgebung zurückgeführt wird. Dies stellt eine Herausforderung für das Justizsystem dar, da die Haftbedingungen oft als problematisch angesehen werden. Der Experte Christian Grafl vom Universitätsinstitut für Strafrecht und Kriminologie Graz fordert daher Maßnahmen zur Reduzierung der Überbelegung. Ein zentraler Vorschlag ist die Verkürzung von Haftstrafen unter zwölf Monaten.

Grafl spricht sich zudem für eine einmalige bedingte Entlassung von Häftlingen aus. Bislang erlaubten frühere Amnestiegesetze eine solche Entlassung nach der Hälfte der Haftzeit bei kurzen Freiheitsstrafen. Diese Praxis könnte helfen, die überfüllten Gefängnisse zu entlasten. Grafl hält die Bedenken, dass eine solche Maßnahme die öffentliche Sicherheit gefährden könnte, für unbegründet. Im Jahr 2024 wurden rund 4.500 Personen zu Haftstrafen von unter einem Jahr verurteilt, wobei es sich häufig um Vermögensstraftäter oder Fälle von vorsätzlicher Körperverletzung handelt.

Herausforderungen der Abschiebung

Ein weiteres bedeutendes Problem stellt die Situation der Häftlinge aus Drittstaaten dar. Grafl erläutert, dass fast 50 Prozent dieser Personen nicht einfach abgeschoben werden können. Ein Beispiel hierzu ist ein Rumäne, der seit 20 Jahren in Österreich lebt und keine sozialen Kontakte mehr in seinem Herkunftsland hat. Zudem müssen die Haftbedingungen im Herkunftsland menschenrechtskonform sein, was oft nicht gewährleistet ist.

Die Thematik der Überbelegung von Gefängnissen ist jedoch nicht nur auf Österreich beschränkt. In Deutschland sind zahlreiche Gefängnisse ebenfalls stark ausgelastet. Bundesweit sind 60.391 von insgesamt 70.279 Haftplätzen belegt, was einer Auslastung von etwa 86 Prozent entspricht. Viele Bundesländer, wie Rheinland-Pfalz, erreichen nahezu ihre Kapazitätsgrenze. Die Situation ist weiterhin angespannt, besonders in Bremen, Hamburg und Baden-Württemberg, wo die Gefängnisse zu über 90 Prozent ausgelastet sind. Die Pandemie hatte die Zahlen zunächst gesenkt, seit 2023 steigen die Inhaftierten jedoch wieder an, nachdem zuvor die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen zeitweise ausgesetzt wurde.

Reform der Strafrechtspolitik

Im Kontext dieser Herausforderungen bringt die deutsche Bundesregierung eine Reform des Strafrechts in die Diskussion. Bundesjustizminister Marco Buschmann bezeichnet das Gesetz zur Überarbeitung des strafrechtlichen Sanktionsrechts als historische Reform. Diese sieht wesentliche Änderungen vor, wie die Halbierung des Umrechnungsmaßstabs von Geldstrafen in Ersatzfreiheitsstrafen, um die tatsächliche Vollstreckung zu verringern. Neben den Regelungen zu Ersatzfreiheitsstrafen setzt die Reform auch neue Maßstäbe bei der Unterbringung von Straftätern und der Ahndung von Hassdelikten.

Die Reform hat das Ziel, die Haftdauer für weniger gravierende Straftaten zu reduzieren und verurteilten Personen durch gezielte Hilfsangebote den Wiedereinstieg in die Gesellschaft zu erleichtern. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Möglichkeit von Therapieweisungen und der Integration sozialer Arbeit, um Rückfälle zu vermeiden.

Die von Experten geforderten Maßnahmen zur Entlastung der Gefängnisse und die umfassenden Reformen im Strafrecht könnten entscheidende Schritte darstellen, um den aktuellen Herausforderungen entgegenzuwirken. Ein Umdenken im Umgang mit Strafen sowie die Berücksichtigung individueller Umstände und die Stärkung von Rehabilitationsansätzen sind jetzt mehr denn je gefragt.