
Am 6. März 2025 wird zum Weltfrauentag auf die gravierenden Mängel im Umgang mit den Rechten von Frauen und Mädchen mit Behinderungen in Österreich hingewiesen. Daniela Rammel, die Vorsitzende des Unabhängigen Monitoringausschusses, betont: „Wir freuen uns, dass Behinderung so stark in den Fragenkatalog eingeflossen ist. Damit muss Österreich für seine Versäumnisse bei der Umsetzung der Rechte von Frauen und Mädchen mit Behinderungen Rechenschaft ablegen.“ Dies ist besonders relevant, da der Monitoringbericht an das UN-Frauenrechtskomitee (CEDAW) schwere Defizite aufzeigt und gleichzeitig einen dringenden Handlungsbedarf einfordert, wie ots.at berichtet.
Ein bedeutender Fortschritt deutet sich jedoch an: Der neue Fragenkatalog, den die Vereinten Nationen veröffentlicht haben, thematisiert die Situation von Frauen mit Behinderungen umfassender als bei der letzten Prüfung im Jahr 2019, da ihnen sogar ein eigener Abschnitt gewidmet wurde. Dieser Fragenkatalog fordert von den Staaten, einschließlich Österreich, eine Stellungnahme zu bestehenden Problemen abzugeben und Maßnahmen darzulegen, die zur Verbesserung der Lage ergriffen wurden. Darüber hinaus wurde für die Erstellung des Fragenkatalogs zahlreiche Berichte von Zivilgesellschaft und Volksanwaltschaft herangezogen, wie monitoringausschuss.at anmerkt.
Die Republik Österreich muss nun auf den erarbeiteten Fragenkatalog innerhalb eines Jahres reagieren, was einen zusätzlichen Druck auf die politischen Entscheidungsträger ausübt. Diese Entwicklungen unterstreichen die Bedeutung, die der Schutz der Rechte von Frauen und Mädchen mit Behinderungen in internationalen Rahmenwerken zukommt, und erhöhen den Handlungsdruck auf die nationalen Behörden.
Ort des Geschehens
Details zur Meldung