Österreich verbietet aromatisierte Tabaksticks – Raucher müssen umdenken!

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Österreich verbietet aromatisierte Tabaksticks ab April 2025. Ziel: Nichtraucherschutz und weniger Einstiegschancen für Jugendliche.

Österreich verbietet aromatisierte Tabaksticks ab April 2025. Ziel: Nichtraucherschutz und weniger Einstiegschancen für Jugendliche.
Österreich verbietet aromatisierte Tabaksticks ab April 2025. Ziel: Nichtraucherschutz und weniger Einstiegschancen für Jugendliche.

Österreich verbietet aromatisierte Tabaksticks – Raucher müssen umdenken!

Österreich hat drastische Maßnahmen gegen den Konsum von Tabakerzeugnissen beschlossen. Wie 5min.at berichtet, wird das Land aromatisierte Tabaksticks nicht mehr zulassen. Diese Entscheidung wurde vom Gesundheitsausschuss getroffen und betrifft insbesondere „erhitzte Tabakerzeugnisse“, die in verschiedenen Geschmacksrichtungen angeboten werden.

Das Hauptziel dieser Regelung ist es, den Einstieg junger Menschen ins Rauchen durch verlockende Geschmäcker unattraktiver zu machen. Abgesehen vom Verbot aromatisierter Produkte, werden auch die Kennzeichnungsbestimmungen für Tabakprodukte strenger gestaltet. Konsumenten müssen sich auf neutrale Varianten einstellen, da aromatisierte Produkte aus den Regalen verschwinden. Positiv hervorzuheben ist, dass E-Zigaretten von diesem Verbot ausgenommen sind, da sie keine echten Tabakbestandteile enthalten.

Details der gesetzlichen Regelungen

Die geplanten Änderungen sind Teil einer umfassenden Novelle des Tabak- und Nichtraucherschutzgesetzes (TNRSG), die voraussichtlich am oesterreich.gv.at in Kraft treten wird. Die Begutachtung der Gesetzesänderungen begann am 15. Januar 2025 und wird bis zum 26. Februar 2025 andauern. Der geplante Inkrafttretenszeitpunkt ist der 1. April 2025.

Ein zentrales Ziel dieser Novelle ist es, die Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen. Hierzu gehört die Einführung einer neuen Produktkategorie „sonstige Erzeugnisse“ und die Möglichkeit, Beiräte zur Unterstützung einzurichten. Ebenso soll der Rechtsdurchsetzungsmechanismus verbessert werden, um das Rauchverbot in Privat-Pkw effektiver zu sanktionieren. Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig bezeichnete die Maßnahmen als „ersten wichtigen Schritt“ und kündigte an, dass weitere Initiativen folgen werden.

Erweiterte Regulierung zur Gesundheitsschutz

Die geplanten Änderungen beruhen auch auf den Vorgaben der EU, insbesondere der Umsetzung des EU-Durchführungsbeschlusses 2016/586, welcher technische Normen für Nachfüllmechanismen elektronischer Zigaretten festlegt. Die Neuordnung bezieht sich zudem auf die Rücknahme bestimmter Ausnahmen für erhitzte Tabakerzeugnisse, sodass auch diese Produkte künftig kombinierte gesundheitsbezogene Warnhinweise tragen müssen. BMEL hebt hervor, dass die neuen Regelungen darauf abzielen, insbesondere Jugendliche vom Konsum von Tabakprodukten und elektronischen Zigaretten abzuhalten.

Insgesamt wird durch die neue Gesetzeslage ein umfassender Gesundheitsschutz angestrebt. Die Verbotspolitik gegen aromatisierte Tabaksticks und die strengen Kennzeichnungsregeln sind langkah konkret zu einer Prävention von Nikotinabhängigkeit, besonders bei Kindern und Jugendlichen.