Der österreichische Nationalrat hat am 26. Februar 2026 die Ratifizierung des UN-Hochseeschutz-Übereinkommens beschlossen. Diese Entscheidung wurde mit den Stimmen der ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS getroffen, während die FPÖ gegen die Vorlage stimmte, da sie das Vorhaben als „Symbolpolitik“ bezeichnete. Die FPÖ-Abgeordneten argumentierten, dass sich die Politik auf Themen konzentrieren sollte, die die Menschen in Österreich direkt betreffen. Das Abkommen trat bereits im Jänner 2026 international in Kraft und erweitert die Möglichkeiten Österreichs im globalen Umwelt- und Klimaschutz.
Das UN-Hochseeschutzabkommen hat das Ziel, die biologische Vielfalt in Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsgewalt zu bewahren. Umweltminister Norbert Totschnig (ÖVP) unterstrich die Relevanz des Ozeanenschutzes und dessen Einfluss auf das globale Klima. Durch die Ratifizierung erhält Österreich nun einen Platz am Verhandlungstisch zukünftiger Vertragsstaatenkonferenzen und kann aktiv zur Gestaltung des internationalen Meeresrechts beitragen. Zudem wird erwartet, dass die heimische Forschungslandschaft im Bereich Meeresbiologie durch das Abkommen gestärkt wird.
Relevanz und Ziele des Abkommens
Das Hochseeschutzabkommen schafft eine völkerrechtliche Grundlage für die nachhaltige Nutzung der Hohen See und schützt deren Artenvielfalt. Bisher existierte kein rechtlicher Rahmen für den Schutz internationaler Gewässer auf hoher See, die mehr als 200 Seemeilen von einer Küste entfernt liegen. Dies betrifft fast zwei Drittel der weltweiten Meere, die als schützenswerter Lebensraum viele bisher unbekannte Arten beherbergen, die durch neue Technologien entdeckt wurden. Mehr als 80 Staaten haben das Abkommen ratifiziert, wobei Deutschland noch nicht dazugehört. Dennoch hat das Bundeskabinett beschlossen, den Beitritt und die Umsetzung des Abkommens zu ermöglichen, um die gemeinsamen Herausforderungen wie Verschmutzung, Überfischung und Meeresversauerung zu adressieren.
Die Umsetzung des Abkommens hängt von der Zusammenarbeit der Vertragsstaaten mit bestehenden Organisationen ab. Es fordert Umweltverträglichkeitsprüfungen für geplante Aktivitäten auf hoher See und regelt die gerechte Nutzung genetischer Ressourcen der Hohen See. Diese Maßnahmen umfassen auch die Ausweisung von Meeresschutzgebieten in ökologisch wertvollen Regionen sowie Regelungen zur fairen Nutzung genetischer Ressourcen. Bundesumweltminister Carsten Schneider betonte die Notwendigkeit, die Natur in geschützte Meeresflächen zurückzuführen und die Zusammenarbeit mit Partnern aus Afrika, Südamerika und Asien zu stärken.
Globale Bedeutung des Meeresschutzes
Auf der UN-Biodiversitätskonferenz (COP 15) in Montreal 2022 verpflichteten sich die Staaten, bis 2030 mindestens 30 Prozent der weltweiten Land- und Meeresflächen unter Schutz zu stellen. Die Weltmeere, die über 70 Prozent des Planeten bedecken, sind entscheidend für das Leben auf der Erde, insbesondere in Bezug auf Ernährungssicherung, klimaregulierende Funktionen und die Sauerstofferzeugung. Somit trägt das UN-Hochseeschutzabkommen nicht nur zur Erhaltung der Artenvielfalt bei, sondern hat auch weitreichende Implikationen für das globale Klima und die Zukunft der Erde.
Die Entscheidung Österreichs zur Ratifizierung unterstreicht die wachsende internationale Anerkennung der Herausforderung, die Hohen See zu schützen, und die Bedeutung einer gemeinsamen globalen Antwort auf Umweltprobleme. Weitere Länder sind gefordert, ähnliche Schritte zu folgen, um den umfassenden Schutz der Ozeane zu gewährleisten.
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