Am heutigen Tag haben die leitenden Oberstaatsanwälte in Österreich eine klare Stellungnahme zur geplanten Reform der Bundesstaatsanwaltschaft abgegeben. Sie fordern, dass die Ernennung der Bundesstaatsanwältin oder des Bundesstaatsanwalts auf Vorschlag der Justizministerin durch den Bundespräsidenten erfolgt. Dies könnte den Eindruck politischer Einflussnahme hervorrufen, insbesondere eine Einbindung des Parlaments in diesen Prozess, wie die Kleine Zeitung berichtet.
Die Oberstaatsanwälte betonen, dass die neue Bundesstaatsanwaltschaft ausschließlich aus amtierenden Staatsanwältinnen und Richtern mit langjähriger Erfahrung bestehen soll. Der Vorschlag beinhaltet zudem eine Amtszeit von mindestens zwölf Jahren oder eine unbefristete Anstellung. Eine wesentliche Neuerung wäre, dass das Parlament keine Kontrolle über laufende Verfahren besitzen soll; diese obliegt ausschließlich den Gerichten.
Unabhängigkeit und Aufsicht
Zur Sicherstellung der Fachaufsicht wird die Implementierung unabhängiger Dreiersenate angestrebt. Derzeit haben Oberstaatsanwaltschaften einen übergeordneten Status und können Weisungen erteilen. Bei überregionalen Strafsachen sind sie verpflichtet, an den Justizminister oder die Justizministerin Bericht zu erstatten, der wiederum Weisungen erteilen kann. Hierbei könnte es zu einer kritischen Änderung des bestehenden Systems der Weisungsspitze kommen.
Angesichts der Entwicklungen im politischen Klima Europas, insbesondere durch den Einfluss rechtspopulistischer Parteien, sehen auch deutsche Juristen Handlungsbedarf. Der Deutsche Richterbund (DRB) hat Reformen gefordert, um die Staatsanwaltschaften vor politischer Einflussnahme zu schützen. So ist die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften in Deutschland gesetzlich nicht gewährleistet, und Beamte müssen den Weisungen ihrer Vorgesetzten folgen, was das Vertrauen in die Strafverfolgung erschüttern kann, wie Tagesschau berichtet.
Vorbild Österreich
Es wird angeregt, dass die Bundesregierung Deutschlands dem Beispiel Österreichs folgen sollte, wo eine dreiköpfige Bundesstaatsanwaltschaft geschaffen wurde. Diese Reform ist angesichts der kritischen Stimmen zur Unabhängigkeit deutscher Staatsanwaltschaften, die sogar vom Europäischen Gerichtshof in Frage gestellt wurde, von großer Bedeutung. Bedenken werden laut, dass Minister Strafverfahren politisch steuern könnten, was dem Image der Justiz schadet.
Im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition sind keine spezifischen Pläne zur Reform enthalten, andere Länder wie Nordrhein-Westfalen werden jedoch als Vorbild genannt. Dortige Vorschläge beinhalten, dass das Ministerium nur bei Rechtsfehlern eingreifen sollte.