Am Donnerstag kam der Nationalrat zu seiner zweiten Sitzung der neuen Legislaturperiode zusammen, was eine Rückkehr zur Routine im politischen Alltag markiert. In dieser Sitzung stand eine „Aktuelle Stunde“ zur wirtschaftlichen Situation an, während gleichzeitig die ersten Gesetzesbeschlüsse, einschließlich eines neuen Sanktionen-Regimes, gefasst wurden. Ein bemerkenswerter Punkt der Sitzung war die Wahl von Elisabeth Schwetz als Volksanwältin auf einem FPÖ-Ticket.
Die Freiheitlichen hatten erstmals das Recht, das Thema der „Aktuellen Stunde“ auszuwählen, nachdem sie bei der Nationalratswahl einen beachtlichen ersten Platz belegen konnten. Sie entschieden sich für den Titel „Schluss mit der Zerstörung von Wirtschaft und Arbeitsplätzen“, wobei sie vor allem Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) im Blick hatten. Allerdings bleibt abzuwarten, ob auch eine „Dringliche Anfrage“ seitens der FPÖ gestellt wird, da ÖVP, SPÖ und NEOS derzeit über eine Koalition verhandeln und die Grünen sich noch in der Regierungsbildung befinden.
Regierung unter Druck
Zusätzlich zur „Aktuellen Stunde“ brachte die FPÖ einen Misstrauensantrag gegen die Regierung ein. Die Erfolgsaussichten dieses Antrags sind jedoch gering, da die anderen Fraktionen im Budgetausschuss ihn mehrheitlich abgelehnt haben. Die Sitzung wurde vom neu gewählten Nationalratspräsidenten Walter Rosenkranz (FPÖ) geleitet, was auch bemerkenswert ist, da dessen Rückkehr ins Parlament eine Vakanz in der Volksanwaltschaft zur Folge hatte.
Diese Position wurde überraschend an die bisherige Bezirkshauptfrau von Wels-Land, Elisabeth Schwetz, vergeben, die als sicherer Kandidat gilt. Sie wird künftig in Zusammenarbeit mit ihren Kollegen Gaby Schwarz und Bernhard Achitz tätig sein. Die Wahl Schwetz’ zur Volksanwältin ist damit ein weiteres Zeichen für die politische Dynamik im Parlament, in der neuen Legislaturperiode.
Ein zentraler Punkt der Tagesordnung waren auch die Gesetzesbeschlüsse. Das Hauptziel dieses Gesetzespakets, das als indirekte Antwort auf die russische Aggression in der Ukraine zu verstehen ist, ist die Einführung eines neuen Sanktionengesetzes zusammen mit begleitenden gesetzlichen Maßnahmen. Durch diese Maßnahmen wollen die Abgeordneten die Umsetzung von völkerrechtlichen Sanktionen beschleunigen, Umgehungen erschweren und die Informationsflüsse im Zusammenhang mit diesen Sanktionen verbessern. Ein wichtiges Novum ist die Neuregelung der Behördenzuständigkeiten: Ab 2026 soll nicht mehr die Nationalbank, sondern die Finanzmarktaufsicht für die Überwachung dieser Sanktionen verantwortlich sein.
Trotz des Wegfalls der Mehrheit der alten Regierung stehen die Chancen gut für den erfolgreichen Beschluss dieses Gesetzespakets. Im Budgetausschuss stimmte lediglich die FPÖ gegen die Vorschläge, was ein Indiz für eine relativ breite Zustimmung unter den anderen Parteien gibt.
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