In einer wegweisenden Entscheidung hat der Nationalrat die bisherige Bezirkshauptfrau von Wels-Land, Elisabeth Schwetz, zur neuen Volksanwältin gewählt. Dies geschah mit Unterstützung der FPÖ, ÖVP, SPÖ und Grünen und folgt damit dem Vorschlag des Hauptausschusses. Schwetz tritt in die Fußstapfen von Walter Rosenkranz, dem ehemaligen Volksanwalt, der nun Präsident des Nationalrats ist.
Elisabeth Schwetz wird gemeinsam mit den amtierenden Volksanwält:innen, Gaby Schwarz und Bernhard Achitz, bis zum 30. Juni 2025 im Amt bleiben. Die Volksanwaltschaft hat die Aufgabe, die Bürger:innen in Fragen der Verwaltung zu unterstützen und die Einhaltung der Menschenrechte zu überprüfen.
Debatte über das Bestellverfahren
Die Wahl Schwetz' fand nicht ohne Diskussion statt. Während die Regierungsparteien die demokratische Durchführung des Auswahlprozesses lobten, äußerten die NEOS und die Grünen Bedenken. Stephanie Krisper von den NEOS bezeichnete das Verfahren als „intransparent“ und wies darauf hin, dass es internationalen Standards nicht entspreche. Sie betonte die Wichtigkeit, die Volksanwaltschaft als Anlaufstelle für Bürger:innen zu stärken, die sich ungerecht behandelt fühlen.
Olga Voglauer von den Grünen stimmt in die Kritik ein und fordert eine Reform des Nominierungsverfahrens in der nächsten Legislaturperiode. Sie betont die Notwendigkeit von Diversität und Inklusivität im Auswahlprozess, um die Volksanwaltschaft zu stärken.
Im Gegensatz dazu verteidigte Norbert Nemeth von der FPÖ den Auswahlprozess als demokratisch und transparent. Er argumentierte, dass die Wahl im Nationalrat öffentlich sei und die Volksanwaltschaft einen hohen Vertrauensvorschuss genieße. Schwetz wurde als „hervorragend geeignet“ beschrieben, auch wenn nicht alle Parteien ausnahmslos für ihre Wahl stimmten.
Die Bedeutung der Volksanwaltschaft wurde sowohl von der ÖVP als auch von der SPÖ hervorgehoben. Martina Diesner-Wais, Vorsitzende des Volksanwaltschaftsausschusses, skizzierte die Rolle der Institution für das Vertrauen in die Verwaltung. Rudolf Silvan von der SPÖ erinnerte daran, dass die Diskussionen über den Bestellmodus seit jeher Teil der Wahlen der Volksanwält:innen sind und dass es auch früher „ehemaligen Parteifunktionären“ gelungen ist, überparteilich zu agieren.
Für mehr Informationen zu diesem Thema und den laufenden Diskussionen kann auf die Berichterstattung auf www.bizeps.or.at verwiesen werden.
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