In Oberösterreich gibt es spannende Neuigkeiten für Eigentümer von Immobilien, die Baufehler aufweisen. Die ÖVP und die FPÖ haben ein sogenanntes „Baufehler-Paket“ in den Landtag eingebracht. Dies ist kein Programm zur Legalisierung von Schwarzbauten, wie Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner von der FPÖ und Landesrat Markus Achleitner von der ÖVP betonen. Stattdessen ermöglicht dieses neue Regelwerk in Zukunft, durch hohe Ausgleichszahlungen, Baufehler zu beheben, was letztlich den bestehenden Wohnraum sichern soll.
Die geplanten Ausgleichszahlungen, die im Büro des Wohnbaureferenten Haimbuchner festgelegt wurden, sollen das Doppelte des gewohnten Quadratmeterpreises betragen. Dadurch wird nicht nur der rechtliche Rahmen für erlaubte Bauten geschaffen, sondern auch die Möglichkeit eröffnet, specifiche Bestimmungen wie Abstandsregeln zu den Nachbarn zu berücksichtigen.
Regelungen für Baufehler
Wichtig zu erwähnen ist, dass die Regelung nicht für alle Arten von Baufehlern gilt. Tatsächlich sind komplette „Grünlandbauten“ und solche ohne ursprünglichen Baukonsens, die oft als „Schwarzbauten“ bezeichnet werden, nicht von dieser Regelung betroffen. Auch Gebäude, die nicht dem Wohn- oder Gewerbezweck dienen – wie Gartenhütten oder Schwimmbecken – können nicht unter diese neuen Bestimmungen fallen.
„Ich möchte klarstellen, dass es sich hierbei nicht um ein Amnestiegesetz handelt, sondern um eine Lösung, die sich jeden Einzelfall genau ansieht,“ erklärte Haimbuchner. Das Augenmerk der neuen Regelung liegt darauf, sensible Einheiten zu unterstützen, die für die Bewohner oder für die Ausübung ihrer Geschäfte entscheidend sind. Haimbuchner äußerte zudem den Wunsch, Familien und Unternehmen vor dem Abriss ihrer Bauten zu bewahren.
Die Initiative zeigt, dass das Land Oberösterreich den Bedürfnissen der Bürger entgegenkommt, insbesondere in Zeiten, in denen Wohnraum eine immer wertvollere Ressource darstellt. Während die Praxis zeigt, dass jedes Bauvorhaben individuell betrachtet werden muss, können die neuen Regelungen die Vollziehung des Raumordnungsgesetzes und der Bauordnung erheblich erleichtern.
Für detaillierte Informationen und aktuelle Entwicklungen zu diesem Thema können Interessierte einen Blick auf weiterführende Berichte werfen, die auf www.meinbezirk.at verfügbar sind.