Urfahr-Umgebung

Neue Sicherheitsregeln für Hundehalter in OÖ: Was Sie wissen müssen!

Nach einem tödlichen Hundebiss in Naarn wird das Hundehaltegesetz in Oberösterreich ab 1. Dezember strenger – mehr Sicherheit für die Bevölkerung und neue Regeln für Hundebesitzer!

Ab dem 1. Dezember 2023 tritt ein neues Hundehaltegesetz in Oberösterreich in Kraft. Diese Maßnahme folgt auf einen tragischen Vorfall im Oktober, bei dem es in Naarn, im Bezirk Perg, zu einer tödlichen Bissattacke gekommen ist. Der zuständige Landesrat Michael Lindner von der SPÖ betont die Notwendigkeit dieser Regelungen: „Das neue Hundehaltegesetz und die damit verbundenen Maßnahmen stärken die Sicherheit der Bevölkerung und die Handhabung sowie die Verwaltung für die Gemeinden“. Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Sicherheit der Bürger zu erhöhen und zugleich eine verantwortungsvolle Haltung gegenüber Hunden zu fördern.

Ein zentraler Aspekt des neuen Gesetzes ist die erweiterte Zuständigkeit der Gemeinden. Diese werden in die Lage versetzt, proaktiv zu handeln, insbesondere wenn Bürger Bedenken hinsichtlich aggressiver Hunde äußern. Christian Mader, Präsident des Gemeindebundes und Bürgermeister, erklärte, dass Gemeinden nun die Möglichkeit haben, hundebezogene Probleme frühzeitig zu adressieren. „Der Hund gehört dazu und wir müssen schauen, dass alle gut miteinander leben können“, sagte Mader. Das Gesetz sieht vor, dass Hunde, die als „auffällig“ gelten, einer verhaltensmedizinischen Evaluierung und eventuell einer zusätzlichen Ausbildung unterzogen werden müssen.

Neue Regelungen für „auffällige“ Hunde

Das Gesetz definiert auffällige Hunde als solche, die durch aggressives Verhalten auffallen oder die Alltagstauglichkeit nicht nachweisen können. In solchen Fällen sind Halter verpflichtet, ihre Hunde an der Leine und mit Maulkorb in öffentlichen Räumen zu führen – ausgenommen sind eingezäunte Freilaufflächen. Verstöße gegen diese Vorschriften können mit Geldbußen von bis zu 7.000 Euro geahndet werden. Die Vorschriften sollen auch den verstärkten Fokus auf bestimmte Hunderassen legen, wie Bullterrier und Dogo Argentino, die besonderen Ausbildungserfordernissen und Leinenpflichten unterliegen.

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Zusätzlich zu diesen Änderungen müssen Hundehalter einen sechs Stunden umfassenden Sachkundekurs absolvieren, um ihre Kompetenz im Umgang mit Hunden zu belegen. Zudem requiriert die neue Regelung von Haltern, deren Hunde eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg aufweisen, die Teilnahme an einer Alltagstauglichkeitsüberprüfung. Diese Prüfung stellt sicher, dass Hunde in der Lage sind, sich in alltäglichen Situationen angemessen zu verhalten.

Ein neues Hunderegister für mehr Transparenz

Ein weiterer wichtiger Punkt des neuen Gesetzes ist die Implementierung eines oberösterreichweiten Hunderegisters. Dieses Register gewährleistet eine verbesserte Nachverfolgbarkeit von Informationen bezüglich Haltern, Ausbildungen und eventuell aufgetretenen Vorfällen. ÒDie Einführung dieses Registers wird schrittweise bis zum 1. Dezember 2024 erfolgen, was eine umfassendere Datenbank und einen besseren Informationsaustausch zwischen den Gemeinden ermöglicht. Allerdings bleibt der Nachteil, dass diese Daten nicht bei einem Umzug in ein anderes Bundesland übernommen werden können, was bedeutet, dass Hundebesitzer bei einem Umzug von Neuem beginnen müssen.

Insgesamt stellt das neue Hundehaltegesetz einen bedeutenden Schritt dar, um die Sicherheit in der Gemeinschaft zu erhöhen und gleichzeitig die Rechte und Pflichten von Hundebesitzern zu regeln. Ziel ist es, ein harmonisches Zusammenleben von Mensch und Tier zu fördern und präventive Maßnahmen zu ergreifen, gegen die unerwünschten Vorfälle von Hundebissen vorzugehen. Das komplette Gesetz liegt in schriftlicher Form vor und kann von interessierten Bürgern eingesehen werden.


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Quelle
meinbezirk.at

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