
Ein neues Hundehaltungsgesetz tritt in Oberösterreich in Kraft, das zahlreiche zusätzliche Auflagen für Halter potenziell gefährlicher Rassen schafft. Aufgrund eines tragischen Vorfalls, bei dem eine Joggerin im Oktober 2023 in Naarn von einem Hund tödlich verletzt wurde, wurden sechs Hunderassen als potenziell gefährlich eingestuft: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull und Tosa. Diese Regelung gilt seit dem 1. Dezember 2024, wie ORF Oberösterreich berichtet.
Die neuen bestimmmungen erfordern von den Haltern dieser Hunderassen, als auch von Besitzern größerer Hunde – definiert durch eine Widerristhöhe von über 40 Zentimetern oder einem Gewicht von mehr als 20 Kilogramm – eine zusätzliche Alltagstauglichkeitsprüfung. Diese Prüfung, die bei qualifizierten Hundetrainern durchgeführt wird, soll das Verhalten von Hund und Halter in alltäglichen Situationen, etwa im Straßenverkehr oder bei Menschenansammlungen, beurteilen, wie Die Krone hervorhebt. Zudem gilt für die genannten Rassen sowie für auffällige Hunde eine strikte Leinen- und Maulkorbpflicht in allen öffentlichen Bereichen.
Strengere Regelungen für Hundehaltung
Die Novelle bietet den Gemeinden außerdem erweiterte Handlungsspielräume nach Vorfällen mit Hunden. Ein neues, gemeindeübergreifendes Hunderegister soll darüber hinaus eine klare Übersicht über alle im Bundesland gemeldeten Hunde schaffen. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Sicherheit der Bevölkerung zu erhöhen und künftige Vorfälle zu vermeiden.
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