Die Novellierung des oberösterreichischen Leichenbestattungsgesetzes bringt frischen Wind in die Trauerkultur der Region. Die Änderung zielt darauf ab, die Bestattung und damit die Begleitung von Trauernden zeitgemäßer und individueller zu gestalten. Hintergrund dieses Schrittes ist der Wunsch vieler Hinterbliebener, einen würdevollen und persönlichen Abschied von ihren verstorbenen Angehörigen zu gestalten.
Josef Stigler, ein Bestatter aus Steyr, äußerte sich positiv über die Anpassungen: „Wir Bestatter sind froh, dass wir endlich eine Überarbeitung des Leichenbestattungsgesetzes in OÖ zusammengebracht haben“, erklärte er. Auch wenn die Änderungen nicht revolutionär sind, so sind sie doch notwendig, um aktuellen Bedürfnissen und Wünschen gerecht zu werden. Die Möglichkeit, die Asche eines Verstorbenen zu verstreuen, bleibt zwar begrenzt – oft nur auf Friedhöfen erlaubt – dennoch bieten die neuen Regelungen Raum für wichtige private Rituale.
Neue Regelungen für Asche und Totenbeschau
Ein zentrales neues Element im Gesetz ist die Möglichkeit der Teilentnahme der Asche nach einer Kremation. Dies erlaubt es Angehörigen, eine kleine Menge der Asche als Andenken zu Hause aufzubewahren oder sogar in Schmuckstücken verarbeiten zu lassen. Zudem wurde der Ablauf der Totenbeschau überarbeitet: Jetzt kann die Überführung der Leiche in die Leichenhalle mit Zustimmung des Arztes rascher erfolgen. Dies erleichtert das Verfahren, insbesondere in Fällen, in denen ein Trauerfall außerhalb der regulären Sprechzeiten stattfindet.
Allerdings gibt es auch Herausforderungen. In der Region Steyr-Land hat sich die Situation rund um die Totenbeschau verschärft. Oft gibt es in dieser ländlicheren Gegend nur wenig ärztliche Unterstützung, was zu langen Wartezeiten führt und zusätzliche Belastungen für die Angehörigen schafft. Stigler merkt an, dass die Regelungen hier nicht optimal auf die realen Gegebenheiten abgestimmt sind.
Ein verlängertes Trauern
Ein weiterer positiver Aspekt der Gesetzesänderungen ist die Erlaubnis, die Urne vorübergehend mit nach Hause zu nehmen, insbesondere wenn noch keine Grabstätte festgelegt wurde. Martin Dobretsberger, Landesinnungsmeister der oberösterreichischen Bestatter, erläuterte: „Damit schafft man den Zeitraum, den Angehörige für die Suche nach einer ansprechenden Grabstelle brauchen.“ Diese Flexibilität kann helfen, den Trauerprozess persönlicher und individueller zu gestalten, auch wenn Stigler auf die Herausforderung hinweist, dass dies den Platz für andere Trauerrituale einschränken könnte.
Die Entwicklungen der letzten Jahre zeigen einen Trend hin zu Feuerbestattungen, die insbesondere auch in ländlichen Gebieten immer populärer werden. Waren die Unterschiede zwischen Stadt und Land früher merklich, so haben nun auch die Nachbargemeinden von Steyr einem deutlichen Anstieg der Feuerbestattungen zugestimmt. Die Art der Bestattung verändert sich; In vielen Fällen findet die Einäscherung schnell nach dem Tod statt, während die Urne dann bei der Trauerfeierpräsentiert wird, anstelle des Sargs. Dies ermöglicht eine flexible und einfühlsame Gestaltung der Abschiednahme.
Alternative Bestattungsformen, die in Österreich erlaubt sind, zeigen ebenfalls die Vielfalt der Möglichkeiten, wie der letzte Abschied gestaltet werden kann. Dazu gehören Baumbestattungen, Diamantbestattungen, und neu die Bestattung zu Hause, die durch die Gesetzesnovelle gestärkt wurde. Die Asche wird dabei an einem bestimmten, emotionalen Ort verwahrt, was den Angehörigen helfen kann, ihre Trauer auf unterschiedliche Weise zu verarbeiten.
Die Diskussion um das neue Gesetz zeigt, dass es auch Wünsche und Anregungen gibt, die von Bestattern und Angehörigen noch nicht vollständig aufgegriffen wurden. An dieser Stelle könnte die Gesetzgebung in Zukunft weitere Verbesserungen berücksichtigen. Interessierte können weitere Informationen dazu bei ihrem Bestatter einholen, um alle Optionen für eine individuelle Trauerfeier zu erfahren.
Für mehr Details zum Thema Bestattung und die Änderungen im Gesetz, siehe die aktuelle Berichterstattung auf www.meinbezirk.at.