
In einem Aufsehen erregenden Fall aus Linz, Oberösterreich, hat eine 50-jährige Frau ihre Sozialhilfe drastisch gekürzt bekommen. Der Grund dafür? Urlaubsfotos, die sie in sozialen Medien teilte. Die zuständige Behörde entschied, die finanzielle Unterstützung für die Frau und ihren 16-jährigen Sohn um 50 % zu reduzieren. Laut den strengen Richtlinien für Sozialhilfeempfänger in Oberösterreich ist es nicht erlaubt, während des Urlaubs Sozialleistungen zu beziehen. Helmut Mitter, Leiter der Sozialhilfe in Linz, betont: „Urlaub ist nicht vorgesehen.“ Diese Entscheidung folgte, nachdem die Frau bereits seit 2015 über 34.000 Euro an Sozialhilfe erhalten hatte, was die Behörde dazu veranlasst hat, ihre Zahlungen zu überprüfen.
Die Sozialhilfe in Oberösterreich dient der Unterstützung von Menschen, die in einer sozialen Notlage sind und ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig decken können, wie aus dem Information über laufende monatliche Geldleistungen hervorgeht. Die gesetzlichen Vorgaben schreiben vor, dass Sozialhilfeempfänger sich an bestimmte Regeln halten müssen. Urlaub ist für diese Gruppe nicht zulässig, und Aufenthalte außerhalb Oberösterreichs sind nur in einem begrenzten Rahmen erlaubt. Eine entsprechende Mitteilung an die Bezirkshauptmannschaft ist notwendig. Andernfalls ruht die Sozialhilfe während der Abwesenheit. Diese strengen Regelungen zielen darauf ab, die Integrität des Sozialhilfe-Systems zu sichern und Missbrauch zu vermeiden.
Regeln und Überprüfungsverfahren
Nach den geltenden Vorschriften müssen Sozialhilfeempfänger nachweisen, dass sie sich aktiv um Selbstversorgung bemühen. Merkmale wie Kontoauszüge oder Hinweise von Dritten werden zur Überprüfung herangezogen. Jährlich werden etwa 500 Personen mit Kürzungen oder Streichungen ihrer Beihilfe konfrontiert. Die Möglichkeit, erneut um Unterstützung zu bitten, bleibt jedoch bestehen, wenn Betroffene nachweislich eigene Mittel anstreben. Diese Regelungen wurden eingeführt, um zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung beizutragen, wie das Kosmo berichtet. Es bleibt abzuwarten, ob dieser Fall ein Umdenken bei den Entscheidungsstellen auslösen wird.
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