Schärding

Vogelgrippe in Niederösterreich: Neue Verordnungen und Risikogebiete erklärt

"Alarmstufe Rot in Niederösterreich: Die Vogelgrippe breitet sich aus und sorgt für strenge Sicherheitsmaßnahmen in gefährdeten Gebieten – sind deine Vögel in Gefahr?"

Die Geflügelpest, auch bekannt als Vogelgrippe, hat neue Maßnahmen in Niederösterreich erforderlich gemacht. Diese Krankheit ist bei Vögeln ansteckend und stellt eine ernsthafte Bedrohung für die Geflügelproduktion dar. Aufgrund aktueller Ausbrüche von HPAI (hochpathogene aviäre Influenza) wurden Anpassungen in den gesetzlichen Regelungen durchgeführt, um die Verbreitung der Krankheit einzudämmen und die Gesundheit der heimischen Vogelpopulation zu schützen.

Die neuen Vorschriften beinhalten die Einstufung verschiedener Gebiete in eine Risikokategorie. Der Bezirk Zwettl wird momentan als Gebiet mit erhöhtem Risiko klassifiziert. Das bedeutet, dass hier besondere Vorsichtsmaßnahmen für Geflügelhalter gelten, auch wenn die Stallpflicht derzeit noch nicht gesetzlich angeordnet wurde. Es ist jedoch zwingend erforderlich, dass die Einhaltung der vorgeschriebenen Maßnahmen zur Verhinderung des Kontakts zwischen Wildvögeln und Geflügel gewährleistet ist, um das Ansteckungsrisiko zu minimieren.

Richtlinien für Geflügelhalter

Die Verordnung sieht vor, dass Besitzer von Enten und Gänsen sicherstellen müssen, dass diese Vögel von anderen Arten getrennt gehalten werden. Der Schutz der Tiere vor dem Kontakt mit Wildvögeln ist ebenso wichtig – dies kann durch spezielle Netze oder andere geeignete Abdeckungen erfolgen. Fütterung und Tränkung der Tiere sollten nur unter Bedingungen stattfinden, die das Zufliegen von Wildvögeln verhindern. Dies bedeutet, dass Wasserquellen und Futterstellen so gestaltet sein müssen, dass der Kontakt mit wildlebenden Vögeln ausgeschlossen ist. Besondere Beachtung sollte auch auf die Hygiene gelegt werden, einschließlich der Reinigung und Desinfektion von Transportmitteln und Gerätschaften.

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Darüber hinaus ist es für alle Geflügelhalter unerlässlich, sich an die allgemeinen Meldepflichten zu halten. Wird Geflügel oder andere Vögel gehalten, muss dies innerhalb einer Woche der zuständigen Behörde mitgeteilt werden. Diese Pflicht gilt auch für Hobbyhalter und Beschäftigte in der Jagd. Ausnahmen gelten nur für Heimvögel, die in geschlossenen Räumen ohne Kontakt zu anderen Vögeln gehalten werden.

Eine besondere Meldepflicht besteht in Risikogebieten. Halter von Vögeln müssen Auffälligkeiten wie starken Rückgang der Futteraufnahme oder eine hohe Sterberate umgehend an die Behörde melden. Dies dient dazu, potenzielle Ausbrüche schnell zu erkennen und einzudämmen.

Darüber hinaus unterliegen Veranstaltungen, bei denen Vögel ausgestellt oder gehandelt werden, einer amtstierärztlichen Aufsicht. Derartige Ereignisse sind mindestens eine Woche im Voraus der Behörde zu melden. Zudem müssen kürzlich gefundene tote Wasser- oder Greifvögel gemeldet werden, um eine Untersuchung durch die zuständigen Behörden zu ermöglichen.

Für weitere Informationen können interessierte Parteien die Webseite des Landes Niederösterreich besuchen, die umfassende Informationen zu den aktuellen Regelungen und Vorgaben zur Geflügelhaltung und zur Vogelgrippe bereitstellt. Es ist ratsam, die Informationen regelmäßig zu prüfen, um gut informiert zu bleiben und die eigenen Vögel bestmöglich zu schützen. Weitere Einzelheiten dazu sind unter www.noe.gv.at zu finden.


Details zur Meldung
Quelle
noen.at

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