Ein älterer Fall einer Neonazi-Aktivität wird erneut vor Gericht untersucht, und zwar am Rieder Landesgericht in Oberösterreich. Der frühere Chef des umstrittenen Vereins „Objekt 21“ steht dort im Mittelpunkt, ein Mann von 41 Jahren mit einer Menge an Vorstrafen, unter denen auch solche wegen Wiederbetätigung zählen. Trotz seiner langen Haftstrafe wird ihm vorgeworfen, weiterhin in kriminelle Geschäfte verwickelt gewesen zu sein.
Zu den schockierenden Details gehört, dass der Angeschuldigte ein Hakenkreuz auf seinem Körper trägt. Er wird beschuldigt, den Holocaust geleugnet zu haben, indem er Äußerungen gegenüber Dritten getroffen hat, dass die Deportationen von Juden nie stattgefunden hätten. Ferner sollen seine Beiträge in sozialen Medien, wo er sich mit Namen prominenter Nazis schmückt, ein weiteres Zeichen seiner Gesinnung darstellen. Er soll zudem den Liedtitel „Mauthausen“ verschickt haben, ein fragwürdiges Stück, das von einem Künstler stammt, welcher den Nationalsozialismus glorifiziert.
Kriminelle Geschäfte und Nazi-Devotionalien
Gemeinsam mit einer 37-jährigen Komplizin plante der Angeklagte, einen Handel mit Nazi-Devotionalien aufzubauen. In seinem Portfolio sollten unter anderem Artikel wie ein Adolf-Hitler-Krug, Reichsadler-Gürtelschnallen und Hakenkreuzfahnen angeboten werden. Die Staatsanwaltschaft klagt an, dass er für seine Sammlung, die einen Gesamtwert von etwa 20.000 Euro hatte, versucht habe, sich mit verdeckten Ermittlern in Verbindung zu setzen.
Zudem wird ihm vorgeworfen, ein vollautomatisches Maschinengewehr für lediglich 3.000 Euro verkaufen zu wollen. Auch hier spielten verdeckte Ermittler eine Rolle. Zu diesem Zeitpunkt befand sich der Angeklagte bereits in Haft, und es war seine Schwester, die den Deal abwickeln sollte. Beide Angeklagten drohen nun mit einer Haftstrafe von bis zu zehn Jahren.
Zusätzlicher Vorfall in Wels
Separat dazu wird ein weiterer 41-jähriger Oberösterreicher vor Gericht in Wels für ähnlich bedenkliche Aktionen gebracht. Berichten zufolge soll er Anfang Mai alkoholisiert in einem Lokal randaliert haben, wo er einem Gast mit einer täuschend echten Spielzeugpistole drohte und Nazi-Parolen ausstieß. Obendrein zeigte er den Hitlergruß in der Öffentlichkeit.
Außerdem wird ihm eine erneute Eskalation in einem anderen Lokal vorgeworfen, wo er trotz eines bestehenden Hausverbots auftauchte und wieder extreme Äußerungen über Juden machte. An einem Punkt seiner Festnahme soll er sogar im Polizeiwagen seine Notdurft verrichtet haben. Für seine Vergehen droht ihm eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und sieben Jahren.
Diese Vorfälle ziehen die Aufmerksamkeit auf die vom Gericht behandelten Themen rund um Neonazismus und rechtsextreme Aktivitäten. In den kommenden Verhandlungen wird es darum gehen, wie die Justiz mit solchen extremistischen Ansichten umgeht und welche Strafen in den jeweiligen Fällen gerechtfertigt sind.
Für detailliertere Informationen zu diesem Fall und den aktuellen Entwicklungen, sind viele Artikel online verfügbar, wie bei kurier.at zu finden.