Am Freitag, dem 20. Dezember 2024, fand die erste Gläubigerversammlung im Insolvenzverfahren der KTM AG am Landesgericht Ried im Innkreis statt. Dieser entscheidende Termin kam zustande, da das Gesetz vorschreibt, dass bei Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung innerhalb von drei Wochen nach Verfahrenseröffnung eine solche Versammlung stattfinden muss. Der Insolvenzverwalter berichtete über die Möglichkeiten der Unternehmensfortführung sowie die Situation der Gläubiger. Er teilte um 10.12 Uhr mit, dass die Fortsetzung des Verfahrens als Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung befürwortet wird, was bedeutet, dass eine Schließung des Unternehmens vorerst nicht in der Diskussion steht, wie heute.at berichtete.
Wichtige Informationen zum Sanierungsverfahren
Im Kontext der Insolvenzverfahren ist es entscheidend zu wissen, dass das Verfahren innerhalb der ersten 90 Tage zahlreiche Prüfungen und Entscheidungen erfordert. Der Insolvenzverwalter untersucht die geltenden Forderungen und ermittelt, ob ein Sanierungsplan aufgestellt werden kann, der zumindest 30 % der Schulden in einem Zeitraum von bis zu zwei Jahren abdeckt. Im Falle eines Scheiterns des Plans wird der Konkurs eingeleitet und das Vermögen verwertet. Dies wurde im Insolvenzrecht zusammengefasst.
Die Möglichkeit, dass KTM unter diesen Bedingungen weitergeführt wird, gibt den Gläubigern und Mitarbeitern vorerst Hoffnung. Der Sanierungsverwalter hat die Verantwortung, einen detaillierten Plan zu entwickeln, der sowohl die Gläubigerinteressen wahrt als auch die Fortsetzung des Unternehmens ermöglicht. Da die erste Gläubigerversammlung bereits erfolgreich durchgeführt wurde, könnte dies ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Wiederherstellung der finanziellen Stabilität von KTM sein.
Ort des Geschehens
Details zur Meldung