Am 1. Jänner 2025 steigen die Kosten für Haushaltsenergie signifikant. Dies betrifft nicht nur Gas und Strom, sondern trifft besonders Familien hart, wie die Berichterstattung von heute.at zeigt. Im Durchschnitt müssen Verbraucher mit einer Erhöhung von 73 Euro für Gas und 60 Euro für Strom rechnen, was insgesamt 133 Euro ausmacht.
Doch nicht nur die Energiepreise sorgen für Sorgenfalten bei den Eltern. In Oberösterreich ist auch die Kinderbetreuung kostenintensiv, da die Nutzung von Tageseltern oder Krabbelstuben nicht kostenfrei ist. Ab dem dritten Lebensjahr können betroffene Eltern einen staatlichen Bonus von 960 Euro beantragen, sofern sie keine Betreuungseinrichtung in Anspruch nehmen und in einem gemeinsamen Haushalt leben. Diese Frist läuft bis zum Beginn des verpflichtenden Kindergartenjahres. Die Auszahlung erfolgt in zwei Teilbeträgen, wie elterngeld.de korrekt erklärt.
Elternzeit und Antragstellung
Eltern, die eine Auszeit von der Arbeit möchten, müssen ebenfalls Fristen beachten. Die Beantragung der Elternzeit muss schriftlich erfolgen – am besten persönlich oder per Einschreiben. Bei einem bevorstehenden dritten Geburtstag des Kindes gilt eine Antragsfrist von 13 Wochen, während für andere Zeiträume kürzere Fristen wie 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn bestehen. Wichtig für frischgebackene Eltern: Eine rechtzeitige Antragstellung ist entscheidend, um Kündigungsschutz zu genießen. Ab einen bestimmten Zeitpunkt kann der Arbeitgeber den Antrag kaum noch ablehnen, wobei das Einreichen des Antrags auch über die Möglichkeit einer Teilzeitarbeit informiert werden sollte.
Wie deutlich wird, stehen Eltern nicht nur vor der Herausforderung der steigenden Lebenshaltungskosten, sondern auch der komplexen Bürokratie rund um finanzielle Unterstützungen und Elterngeld. Es ist essentiell, sich frühzeitig über die geltenden Regelungen zu informieren, um keine Fristen zu versäumen und die notwendigen Leistungen in Anspruch nehmen zu können.
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