
Nach über vier Monaten strenger Stallpflicht für Geflügelbetriebe in 28 Gemeinden des Flachgaus und der Stadt Salzburg wird die Verordnung nun endgültig aufgehoben. Diese Entscheidung wurde vom Gesundheitsministerium bekannt gegeben und findet teilweise ihren Ursprung in den jüngsten Entwicklungen, die von Landesveterinärdirektor Peter Schiefer erläutert wurden. Obwohl das Risiko einer Ansteckung durch Wildvögel weiter besteht, seien Maßnahmen im bisherigen Umfang nicht mehr erforderlich, wie orf.at berichtet.
Die Stallpflicht war ursprünglich eingeführt worden, um die Ausbrechgefahr der Geflügelpest zu minimieren. Schiefer betonte, dass die Situation vor allem aufgrund mehrerer Ausbrüche in Oberösterreich und entlang des Grabensees in Salzburg ernst genommen wurde. Trotz der Lockerungen bleibt die Geflügelbestände jedoch unter sorgfältiger Beobachtung und es gelten weiterhin strikte Hygienevorschriften. „Es gilt weiterhin, jeglichen Kontakt des gehaltenen Geflügels mit Wildvögeln, insbesondere Wassergeflügel, zu unterbinden“, fügte Schiefer hinzu, wie auch meinbezirk.at berichtete.
Wichtige Vorsichtsmaßnahmen
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