ArbeitnehmerOberösterreich

Krank im Job: Rechte und Pflichten während des Krankenstands!

Immer mehr Menschen kämpfen aktuell mit Erkrankungen wie Husten, Schnupfen und Fieber, was zu einer Welle von Krankmeldungen führt. In dieser Situation stellen sich viele Arbeitnehmer:innen wichtige arbeitsrechtliche Fragen, etwa wann und wie sie ihren Arbeitgeber informieren müssen. Die Arbeiterkammer Oberösterreich bietet hier prägnante Antworten und erklärt die entscheidenden Regelungen. So ist es unerlässlich, den Arbeitgeber sofort über die Arbeitsunfähigkeit zu informieren — idealerweise sogar schriftlich. Eine versäumte Meldung kann dazu führen, dass kein Entgelt für die gesamte versäumte Zeit gezahlt wird, wie ots.at betont.

Ein weiterer wichtiger Aspekt sind die Anforderungen an die Krankenstandsbestätigung. Arbeitgeber:innen haben das Recht, eine solche Bestätigung auch für einen einzelnen Krankheitstag zu verlangen, wobei der Arbeitnehmer nur über die Krankheitsart, nicht aber über die genaue Diagnose informieren muss, wie arbeiterkammer.at erläutert. Versäumt jemand die Abgabe dieser Bestätigung, kann der Anspruch auf Lohn für die Dauer der Verspätung entfallen. Unverständlich bleibt die Tatsache, dass Arbeitnehmer:innen während des Krankenstandes rechtlich nicht vor Kündigungen geschützt sind; sie können also auch in Krankheitszeiten ihren Job verlieren, müssen aber darauf achten, dass die gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten werden.

Verhalten im Krankenstand

Während der Krankheitszeit gilt es, sich an bestimmte Verhaltensregeln zu halten. Workaholics aufgepasst: Arbeitgeber dürfen von Arbeitnehmern während des Krankenstandes keine Arbeitsleistungen verlangen. Wichtig ist zudem, dass man sich an der gemeldeten Wohnadresse aufhält. Ein Aufenthalt an einem anderen Ort muss umgehend der Gesundheitseinrichtung gemeldet werden, andernfalls kann der Anspruch auf Entgelt gefährdet werden. Auch bei einer Erkrankung im Urlaub gibt es klare Vorgaben: Der Urlaub bleibt erhalten, wenn die Krankheit länger als drei Tage dauert und eine entsprechende ärztliche Bestätigung vorliegt. Das zeigt, wie wichtig es ist, sich über die eigenen Rechte und Pflichten im Krankheitsfall zu informieren und diese ernst zu nehmen.

Kurze Werbeeinblendung

Ort des Geschehens


Details zur Meldung
Genauer Ort bekannt?
Laimgrubengasse 10, 1060 Wien, Österreich
Beste Referenz
ots.at
Weitere Quellen
arbeiterkammer.at

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"